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AgrStatG § 90 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum

Gesetz über Agrarstatistiken

(1) Erhebungsmerkmale der Düngemittelstatistik sind der Inlandsabsatz von

1.
mineralischen Düngemitteln nach Pflanzennährstoffen, Arten und Absatzgebieten jeweils nach der Menge,
2.
Torf, Kultursubstraten und Blumenerden nach Produktart, Gesamtvolumen und enthaltener Torfmenge nach Volumen.

(2) Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nummer 1 ist das jeweilige Kalendervierteljahr. Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nummer 2 ist das jeweilige Kalenderjahr.

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