AHStatDV § 9 Wertstellung

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs

Unter Wertstellung sind die Lieferbedingungen (Angabe, aus der bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrages ersichtlich werden) gemäß Anhang 38 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 zu verstehen.

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