AKostV 2002 § 4 Sprachengruppen

Auslandskostenverordnung

Ist die Höhe der Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis von der Sprachengruppe abhängig, so gilt hierfür die Einteilung der Sprachenliste (Anlage 4).

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von