Beitragszeiten sind Zeiten, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse gezahlt sind.
ALG § 18 Beitragszeiten
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Referenzen
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Zitiert von
Vorlagebeschluss vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (2. Senat) - L 2 LW 5/09
17. März 2010
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L 2 LW 5/09 | 17. März 2010 |