ALG § 18 Beitragszeiten

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

Beitragszeiten sind Zeiten, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse gezahlt sind.

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Zitiert von

Vorlagebeschluss vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (2. Senat) - L 2 LW 5/09
17. März 2010
L 2 LW 5/09 17. März 2010