Besteht neben einem Anspruch auf Altersgeld ein Anspruch auf Mindestruhegehalt gegenüber dem Bund oder einem der Aufsicht einer Bundesbehörde unterliegenden Dienstherrn, ruht der Anspruch auf Altersgeld.
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AltGG § 12 Zusammentreffen von Altersgeld mit Mindestruhegehalt
Altersgeldgesetz
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