Diese Verordnung gilt für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den in Anlage 1 bezeichneten Gebieten.
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AltLandPflSchV 2015 § 1 Anwendungsbereich
Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten von Hamburg und Niedersachsen
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