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AltPflAPrV Anlage 4 (zu § 20)

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 4428)

               
              
Urkunde
über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

"........................."

...............................................................................
Name, Vorname
...............................................................................
geboren am in

erhält auf Grund des Altenpflegegesetzes vom 17. November 2000 (BGBl. I S.
1513) mit Wirkung vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung

"........................."
zu führen.

............................. (Siegel)
Ort, Datum
.............................
Unterschrift

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