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AltZertG § 7f Prüfkompetenz

Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen

Die Zertifizierungsstelle kann anlassunabhängig prüfen, ob der Anbieter eines Altersvorsorgevertrags oder eines Basisrentenvertrags seine Pflichten nach § 7 erfüllt hat.

Referenzen

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