Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
AMAusbV 2004 § 5 Ausbildungsplan
Verordnung über die Berufsausbildung zum Aufbereitungsmechaniker/zur Aufbereitungsmechanikerin
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.