AntarktUmwSchProtAG § 39 Schiedsverfahren

Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag

Das Auswärtige Amt ist zuständig für das im Anhang des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag geregelte Schiedsverfahren.

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