Das Auswärtige Amt ist zuständig für das im Anhang des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag geregelte Schiedsverfahren.
AntarktUmwSchProtAG § 39 Schiedsverfahren
Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag
Referenzen
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