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AnzV 2006 Anlage 23

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz

(Fundstelle: BGBl 2023 I Nr. 411, S. 78)

Anlage 23 der Anzeigenverordnung enthält Tabelle R 04.00.b mit dem Titel "Information über die Vergütung der Einkommensmillionäre (II)“. In dieses Formular sind Eintragungen in den einzelnen Zellen nach Maßgabe der einzelnen Zeilen in Relation zu verschiedenen Gruppen von Mitarbeitern vorzunehmen, die sich aus der Bezeichnung der einzelnen Spalten ergeben.

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