AnzV 2006 Anlage 4 (zu § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 AnzV)

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2812 — 2813)

<B>KB</B>

<B> Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen <FnR ID="F796418_A4_01_BJNR324500006BJNE002202118"/> <SUP>,</SUP> <FnR ID="F796418_A4_02_BJNR324500006BJNE002202118"/> </B>

Unternehmensliste

wird durch die BBk ausgefüllt
Ident-Nr. des Unternehmens
Nr. Firma, Rechtsform und Sitz
(lt. Registereintragung) mit PLZ 6 und Staat; Register-Nr./Amtsgericht 6 , Rechtsträgerkennung 7 , Wirtschaftszweig 8 ; bei natürlichen Personen zusätzlich Angabe des Geburtsdatums; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer 9
Kapital des Unternehmens 16 Verhältnis
zum
Institut
Tsd. Euro Fremdwährung Währung Tsd.

Die durchgerechnete Kapitalquote beträgt        Prozent.

Beteiligungsstruktur C

Beteiligtes Unternehmen Beteiligungs-
unternehmen
besonderer Vermittler Art E Kapitalanteil 13 Stimm-
rechts-
anteil 13, 17
in Prozent
beherr-schender Einfluss
in Prozent Tsd. Euro Nennwert 14 Buchwert 15

Fußnoten:

Die Fußnoten 6 bis 17 entsprechen den Fußnoten in Anlage 3 (aktivische Beteiligungsanzeige) und Anlage 5 (passivische Beteiligungsanzeige).

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