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AO 1977 § 153 Berichtigung von Erklärungen

Abgabenordnung

(1) Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist,

1.
dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist oder
2.
dass eine durch Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern zu entrichtende Steuer nicht in der richtigen Höhe entrichtet worden ist,
so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen. Die Verpflichtung trifft auch den Gesamtrechtsnachfolger eines Steuerpflichtigen und die nach den §§ 34 und 35 für den Gesamtrechtsnachfolger oder den Steuerpflichtigen handelnden Personen.

(2) Die Anzeigepflicht besteht ferner, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise wegfallen.

(3) Wer Waren, für die eine Steuervergünstigung unter einer Bedingung gewährt worden ist, in einer Weise verwenden will, die der Bedingung nicht entspricht, hat dies vorher der Finanzbehörde anzuzeigen.

(4) Die Anzeige- und Berichtigungspflicht besteht ferner, wenn Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Steuerbescheid, einem Feststellungsbescheid nach § 180 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder einem Teilabschlussbescheid nach § 180 Absatz 1a umgesetzt worden sind und die den Prüfungsfeststellungen zugrunde liegenden Sachverhalte auch in einer anderen vom oder für den Steuerpflichtigen abgegebenen Erklärung, die nicht Gegenstand der Außenprüfung war, zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen führt.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Niedersächsisches Finanzgericht - 3 K 78/25
10. Dezember 2025
3 K 78/25 10. Dezember 2025
Urteil vom Bundesgerichtshof - IX ZR 32/24
31. Juli 2025
IX ZR 32/24 31. Juli 2025
Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 3 K 2297/20 E
24. Mai 2024
3 K 2297/20 E 24. Mai 2024
Urteil vom Finanzgericht München - 14 K 103/23
16. Mai 2024
14 K 103/23 16. Mai 2024
Urteil vom Bundesfinanzhof - IV R 23/21
15. Mai 2024
IV R 23/21 15. Mai 2024
Urteil vom Bundesfinanzhof - IX R 21/22
7. Mai 2024
IX R 21/22 7. Mai 2024
Urteil vom Bundesfinanzhof - IX R 38/21
16. April 2024
IX R 38/21 16. April 2024
Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 6 K 2351/19 K
15. Januar 2024
6 K 2351/19 K 15. Januar 2024
Urteil vom Landgericht Hamburg (20. Große Strafkammer) - 620 KLs 2/22
23. März 2023
620 KLs 2/22 23. März 2023
Urteil vom Bundesfinanzhof - VIII R 26/19
21. Juni 2022
VIII R 26/19 21. Juni 2022