Wird infolge der Amts- oder Dienstpflichtverletzung eines Amtsträgers
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eine Steuer oder eine steuerliche Nebenleistung nicht, zu niedrig oder zu spät festgesetzt, erhoben oder beigetrieben oder - 2.
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eine Steuererstattung oder Steuervergütung zu Unrecht gewährt oder - 3.
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eine Besteuerungsgrundlage oder eine Steuerbeteiligung nicht, zu niedrig oder zu spät festgesetzt,