§ 87a Absatz 7 und 8, die §§ 122a und 169 Absatz 1 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung sind erstmals auf Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 erlassen worden sind. § 8 Absatz 4 Satz 4 gilt entsprechend.
AOEG 1977 § 28 Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.