In den schriftlichen Prüfungen sind anzufertigen
- 1.
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bei der Zwischenprüfung je eine Arbeit von 120 Minuten Dauer in den Fächern - a)
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Einsatzrecht/Verkehrsrecht, - b)
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Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre, - c)
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Staats- und Verfassungsrecht/politische Bildung und - d)
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Kriminalistik,
- 2.
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bei der Laufbahnprüfung - a)
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je eine Arbeit von 180 Minuten Dauer in den Fächern - aa)
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Einsatzrecht/Verkehrsrecht und - bb)
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Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre sowie
- b)
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je eine Arbeit von 120 Minuten Dauer in den Fächern - aa)
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Staats- und Verfassungsrecht/politische Bildung und - bb)
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Kriminalistik.