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ArbGG § 46g Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Bevollmächtigte

Arbeitsgerichtsgesetz

Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Gleiches gilt für die nach diesem Gesetz vertretungsberechtigten Personen und Bevollmächtigten, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 46c Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 oder 3 zur Verfügung steht; ausgenommen sind nach § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Halbsatz 1 oder Nummer 2 vertretungsbefugte Personen. Ist eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesarbeitsgericht - 5 AZB 26/25
4. März 2026
5 AZB 26/25 4. März 2026
Urteil vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 11 SLa 583/25
13. Januar 2026
11 SLa 583/25 13. Januar 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Bremen - 6 LP 165/25
7. Januar 2026
6 LP 165/25 7. Januar 2026
Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 SLa 331/25
26. November 2025
12 SLa 331/25 26. November 2025
Urteil vom Bundesfinanzhof - VIII R 2/25
25. November 2025
VIII R 2/25 25. November 2025
Urteil vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz (1. Senat) - 1 K 1800/25
19. November 2025
1 K 1800/25 19. November 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (12. Kammer) - 12 SLa 876/25
7. November 2025
12 SLa 876/25 7. November 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 15 SLa 634/25
6. November 2025
15 SLa 634/25 6. November 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 11 SLa 394/25
5. November 2025
11 SLa 394/25 5. November 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 SLa 235/25
9. Oktober 2025
3 SLa 235/25 9. Oktober 2025