Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.
ArbMDFAngAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.