Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
ArbMDFAngAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.