Der Bundesminister für Arbeit erläßt nach Anhörung der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (§ 12 des Tarifvertragsgesetzes) Richtlinien über die Bemessung der Vergütung.
ArbnErfG § 11 Vergütungsrichtlinien
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Referenzen
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