Die Wahrnehmung der Aufgaben, die sich aus diesem Gesetz ergeben, obliegt dem Auswärtigen Amt. Fachaufgaben kann es einer nachgeordneten Bundesbehörde übertragen.
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ASchulG § 6 Aufgabenwahrnehmung des Bundes
Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (3. Kammer) - 3 K 670/20
13. Mai 2022
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3 K 670/20 | 13. Mai 2022 |
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (3. Senat) - OVG 3 S 6/21
11. August 2021
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OVG 3 S 6/21 | 11. August 2021 |