Durch den Verpflichtungsbescheid (§ 13) wird ein Arbeitsverhältnis begründet.
ASG § 10 Inhalt der Verpflichtung
Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
Referenzen
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