Die Ausbildung dauert drei Jahre. Auszubildende, denen der Besuch eines nach landesrechtlichen Vorschriften eingeführten schulischen Berufsgrundbildungsjahres nach einer Rechtsverordnung gemäß § 29 Abs. 1 des
AsphAusbV § 2 Ausbildungsdauer
Verordnung über die Berufsausbildung zum Asphaltbauer
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