Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 2.
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Organisation der Arbeitsstätte, Arbeits- und Sozialrecht, - 3.
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Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen, - 4.
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Einrichten von Baustellen, Durchführen von Vermessungsarbeiten, - 5.
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Grundfertigkeiten im Tief- und Straßenbau, - 6.
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Grundfertigkeiten im Steinbau, in der Herstellung von Putz und Estrich und im Verlegen von Fliesen, - 7.
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Grundfertigkeiten im Stahlbetonbau, - 8.
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Grundfertigkeiten im Holzbau, in der Erstellung von Gerüsten und Leichtwänden, - 9.
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Arbeiten mit Kunststoffen, - 10.
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Bearbeiten von Metallen, - 11.
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Instandhalten von Werkzeugen, Einrichten und Warten von Geräten und Maschinen, - 12.
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Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit, - 13.
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Abdichten gegen Sicker- und Oberflächenwasser, - 14.
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Abdichten von Brückenbauwerken, - 15.
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Aufbereiten von Gußasphalt und Asphaltmastix, - 16.
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Einbauen von Gußasphalt und Asphaltmastix, - 17.
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Entnehmen von Materialproben, - 18.
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Durchführen von Wärme- und Schalldämmaßnahmen in Verbindung mit Gußasphalt, - 19.
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Herstellen und Schließen von Fugen, - 20.
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Auftragen von Kunststoffbeschichtungen auf Gußasphalt.