(§ 5 Nr. 1)
- a)
-
allgemeine Arbeitsschutzvorschriften nennen - b)
-
berufsbezogene Vorschriften und Merkblätter der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nennen - c)
-
persönliche Schutzausrüstung zur Vermeidung von Verletzungen und Berufskrankheiten anwenden - d)
-
unfallverursachendes Verhalten sowie berufstypische Unfallquellen und -situationen beschreiben - e)
-
bei Entstehungsbränden Schutzmaßnahmen ergreifen - f)
-
Maßnahmen der Ersten Hilfe, insbesondere bei Verbrennungen, einleiten - g)
-
Vorschriften der Umweltschutzgesetze, soweit sie den Tätigkeitsbereich betreffen, nennen - h)
-
die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
(§ 5 Nr. 2)
- a)
-
Organisation der Arbeitsstätte beschreiben - b)
-
Arbeitsabläufe im Betrieb und auf der Baustelle beschreiben - c)
-
Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag nennen - d)
-
die für die Berufsausbildung geltenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen nennen - e)
-
Grundzüge des Betriebsverfassungsgesetzes nennen - f)
-
Grundzüge des Sozialversicherungsrechts nennen
(§ 5 Nr. 3)
- a)
-
Zeichengeräte handhaben - b)
-
Skizzen und einfache Zeichnungen unter Beachtung der Normen herstellen - c)
-
Zeichnungen, Materialbedarfslisten und Verlegepläne lesen - d)
-
Normen anwenden sowie Tabellen, Handbücher und Merkblätter verwenden - e)
-
Aufmaß erstellen
(§ 5 Nr. 4)
- a)
-
zweckmäßige Planung und Durchführung von Bauvorhaben beschreiben - b)
-
Baustellen einrichten und sichern - c)
-
einfache Längen- und Höhenmessungen einschließlich der Übertragung von Höhen durchführen - d)
-
Gebäude und Bauteile abstecken
(§ 5 Nr. 5)
- a)
-
Gräben einmessen und das Gefälle der Sohle festlegen - b)
-
Gräben ausheben, verbauen und aussteifen - c)
-
Drainage- und Entwässerungsleitungen verlegen - d)
-
Mutterboden abheben und andecken sowie Bodenmassen einbringen und verdichten - e)
-
Planum herstellen - f)
-
Beläge, Einfassungen und Pflasterungen aus künstlichen und natürlichen Steinen sowie Platten herstellen
(§ 5 Nr. 6)
- a)
-
Werkzeuge für den Stein- und Plattenbau benennen und den entsprechenden Tätigkeiten zuordnen - b)
-
einfache Bauteile mit künstlichen und natürlichen Steinen sowie aus Bauplatten herstellen, insbesondere Anlegen der Verbände, Herstellen von Mauerenden, Maueranschlüssen und Pfeilern - c)
-
waagerechte und senkrechte Abdichtungen durchführen - d)
-
Boden-, Sockel- und Wandfliesen bearbeiten und verlegen - e)
-
Grundregeln der Putzhaftung erläutern - f)
-
die wichtigsten Putzarten unterscheiden - g)
-
Mauer- und Putzmörtel herstellen - h)
-
Wandputz mit und ohne Lehre herstellen - i)
-
Estrich herstellen
(§ 5 Nr. 7)
- a)
-
Material und Werkzeuge für den Schalungsbau benennen und den entsprechenden Aufgaben zuordnen - b)
-
einfache Formen für Betonfertigteile herstellen - c)
-
Schalung für einfache Betonbauteile herstellen - d)
-
Beton nach vorgegebenen Mischungsverhältnissen von Hand und mit Maschine herstellen - e)
-
Beton in Schalungen und Formen einbringen, verdichten und nachbehandeln - f)
-
Ausbreitversuch durchführen - g)
-
Stabstähle und Betonstahlmatten unterscheiden und bezeichnen - h)
-
Betonstahl schneiden und nach Zeichnung biegen - i)
-
einfache Bewehrungskörbe flechten - k)
-
Stähle verlegen und Bewehrungskörbe in die Schalung einbringen
(§ 5 Nr. 8)
- a)
-
Holzarten entsprechend ihrer Verwendung auswählen - b)
-
die wichtigsten Werkzeuge zur Holzbearbeitung unterscheiden und deren Wirkungsweise erläutern - c)
-
Werkzeuge instand halten - d)
-
einfache Meß-, Schneid-, Hobel-, Stemm- und Bohrarbeiten durchführen - e)
-
Holzverbindungen aus Vollholz nach Zeichnung herstellen - f)
-
Profil für ein einfaches Dach herstellen
- g)
-
Schmiegen ermitteln und Schablonen anfertigen - h)
-
Teile einer Fachwerkwand nach Zeichnung herstellen - i)
-
Leichtwände und abgehängte Decken erstellen - k)
-
Dämmstoffe gegen Wärme, Kälte und Schall unterscheiden und verarbeiten - l)
-
einfache Werkstücke aus dem Bereich der Zimmerei, insbesondere Lattentür und Bock, anfertigen - m)
-
die wichtigsten transportablen und stationären Holzbearbeitungsmaschinen sowie ihre Eigenschaften und Verwendung nennen - n)
-
wichtige Vorschriften des Gerüstbaus erläutern - o)
-
einfache Gerüste unfallsicher erstellen
(§ 5 Nr. 9)
- a)
-
Eigenschaften der Kunststoffgruppen im Bauwesen nennen und die sich daraus ergebende Eignung für bestimmte Verwendungsbereiche ableiten - b)
-
Kunststoffrohre, -platten, -profile und -folien kleben, schweißen und verarbeiten - c)
-
Kunstharze verarbeiten
(§ 5 Nr. 10)
- a)
-
wichtige Stähle und NE-Metalle nennen und ihre charakteristischen Eigenschaften beschreiben - b)
-
Meß-, Schneid-, Feil- und Bohrarbeiten ausführen - c)
-
Metallteile verbinden, insbesondere mit Schrauben, Stiften und Nieten - d)
-
Korrosionsverhalten von Metallen beschreiben - e)
-
oberflächenveredelte und korrosionsgeschützte Metalle auswählen und verarbeiten
(§ 5 Nr. 11)
- a)
-
Werkzeuge und Geräte instand halten
- b)
-
Maschinen zum Aufbereiten, Transportieren, Verlegen und Behandeln von Asphalt warten, einrichten und bedienen
- c)
-
Schutzeinrichtungen an elektrischen Maschinen beschreiben und verwenden
- d)
-
Störungen an Maschinen und Geräten feststellen und geeignete Maßnahmen zu ihrer Behebung veranlassen
(§ 5 Nr. 12)
- a)
-
Abdichtungsstoffe nach Eigenschaften und Verwendung beschreiben - b)
-
Dichtungsbahnen verlegen
- c)
-
Dichtungsaufstriche und Spachtelungen aufbringen - d)
-
Anschlüsse für Abdichtungen bei Durchdringungen von Bauteilen herstellen
(§ 5 Nr. 13)
- a)
-
Untergrund auf Eignung, Höhenlage und Gefälle prüfen und für die Abdichtung vorbereiten - b)
-
Abdichtungsstoffe den Beanspruchungen entsprechend auswählen und einbauen
- c)
-
Abdichtungen an aufgehende oder abgehende Wände anschließen - d)
-
Übergangskonstruktionen bei unterschiedlichen Abdichtungssystemen herstellen
(§ 5 Nr. 14)
- a)
-
Abdichtungsstoffe und Abdichtungsbauweisen für Brückenbauwerke nennen - b)
-
Brückenüberbau auf Oberflächenbeschaffenheit, Gefälle und Höhenlage prüfen
- c)
-
Dichtungsschichten im Bereich von Fahrbahnen und Gehwegkappen verlegen - d)
-
Schutzschichten für Abdichtungen einbauen
(§ 5 Nr. 15)
- a)
-
Eigenschaften, Lieferformen, Lagerung und Verarbeitung von Bitumen beschreiben - b)
-
Kornzusammensetzung und Verwendung von Mineralstoffen beschreiben - c)
-
Eigenschaften der Gußasphalt- und Asphaltmastixmischungen beschreiben
- d)
-
Gußasphalt und Asphaltmastix in verschiedenen Mischgutarten aufbereiten
- e)
-
Verwendung verschiedener Heizstoffe unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutzmaßnahmen beschreiben - f)
-
Temperatur des Mischguts beim Transport und Einbau prüfen und überwachen
(§ 5 Nr. 16)
- a)
-
Unterlage auf Ebenflächigkeit und Feuchtigkeit prüfen - b)
-
Gußasphalt einlagig auf bitumengebundener Unterlage einbauen
- c)
-
schwimmende Estriche auf Trennschicht und Verbundestriche aus Gußasphalt verlegen - d)
-
wasserdichte Asphaltbeläge aus Asphaltmastix und Gußasphalt einbauen
- e)
-
Gußasphaltoberflächen mit Sand abreiben - f)
-
Gußasphaltoberflächen mit Splitt abstreuen und durch Walzen andrücken - g)
-
Trennschienen einsetzen - h)
-
Längs- und Quernähte ausbilden
- i)
-
Hohlkehlen und Dreikantleisten als Abschluß herstellen - k)
-
gebräuchliche Bodenbeläge auf Gußasphaltestrich nennen - l)
-
Eigenschaften der Bodenbeläge, die bereits beim Verlegen des Gußasphaltestrichs zu berücksichtigen sind, beschreiben
(§ 5 Nr. 17)
- a)
-
Zweck von Materialprüfungen nennen - b)
-
Materialproben entnehmen und zum Versand vorbereiten - c)
-
Entnahmeprotokolle anfertigen
(§ 5 Nr. 18)
- a)
-
Zweck von Wärme- und Schalldämmaßnahmen erläutern - b)
-
Baustoffe für Wärme- und Schalldämmaßnahmen nennen - c)
-
Wärme- und Schalldämmstoffe für schwimmende Gußasphaltestriche verlegen
(§ 5 Nr. 19)
- a)
-
Arten und Zweck konstruktionsbedingter Fugen beschreiben - b)
-
Baustoffe für Fugendichtungen nennen - c)
-
Fugen mit dauerplastischen und dauerelastischen Massen schließen - d)
-
Fugenbänder und Fugenprofile verlegen
(§ 5 Nr. 20)
- a)
-
Arten und Zweck von Kunststoffbeschichtungen beschreiben - b)
-
Kunststoffe für Beschichtungen vorbereiten und verarbeiten