Minderjährige Leistungsberechtigte erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro, wenn sie für den Monat Oktober 2022 Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz haben. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Ausgenommen von der Einmalzahlung nach Satz 1 sind Leistungsberechtigte, für die in einem der Monate von Januar bis Oktober 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
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AsylbLG § 19 Einmalzahlung für Kinder
Asylbewerberleistungsgesetz
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Sozialgericht Halle (17. Kammer) - S 17 AY 1/24 ER
28. Februar 2024
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S 17 AY 1/24 ER | 28. Februar 2024 |
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Urteil vom Verwaltungsgericht Braunschweig (3. Kammer) - 3 A 60/02
23. Januar 2003
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3 A 60/02 | 23. Januar 2003 |