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AsylVfG 1992 § 22 Meldepflicht

Asylgesetz

(1) Ein Ausländer, der den Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen hat (§ 14 Abs. 1), hat sich in einer Aufnahmeeinrichtung persönlich zu melden. Diese nimmt ihn auf oder leitet ihn an die für seine Aufnahme zuständige Aufnahmeeinrichtung weiter; im Falle der Weiterleitung ist der Ausländer, soweit möglich, erkennungsdienstlich zu behandeln.

(2) Die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle kann bestimmen, dass

1.
die Meldung nach Absatz 1 bei einer bestimmten Aufnahmeeinrichtung erfolgen muss,
2.
ein von einer Aufnahmeeinrichtung eines anderen Landes weitergeleiteter Ausländer zunächst eine bestimmte Aufnahmeeinrichtung aufsuchen muss.
Der Ausländer ist während seines Aufenthaltes in der nach Satz 1 bestimmten Aufnahmeeinrichtung erkennungsdienstlich zu behandeln. In den Fällen des § 18 Abs. 1 und des § 19 Abs. 1 ist der Ausländer an diese Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten.

(3) Der Ausländer ist verpflichtet, der Weiterleitung an die für ihn zuständige Aufnahmeeinrichtung nach Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 unverzüglich oder bis zu einem ihm von der Aufnahmeeinrichtung genannten Zeitpunkt zu folgen. Kommt der Ausländer der Verpflichtung nach Satz 1 nicht nach, so findet § 33 Absatz 1, 5 und 6 entsprechend Anwendung. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unverzüglich nachweist, dass das Versäumnis auf Umstände zurückzuführen war, auf die er keinen Einfluss hatte. § 20 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 2 findet entsprechend Anwendung.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bundessozialgericht - B 8 AY 2/23 R
29. Februar 2024
B 8 AY 2/23 R 29. Februar 2024
Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Aachen - 4 K 2293/23
7. Dezember 2023
4 K 2293/23 7. Dezember 2023
Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 4 K 2548/22
13. April 2023
4 K 2548/22 13. April 2023
Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 4 L 629/14.A
23. Oktober 2014
4 L 629/14.A 23. Oktober 2014
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (10. Kammer) - 10 K 461.13
4. Juli 2014
10 K 461.13 4. Juli 2014
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (10. Kammer) - 10 K 289.13
4. Juli 2014
10 K 289.13 4. Juli 2014
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (19. Kammer) - 19 L 72.14
20. März 2014
19 L 72.14 20. März 2014
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 1356/13.A
13. März 2013
17 K 1356/13.A 13. März 2013
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (30. Kammer) - 30 L 861.10
6. Mai 2011
30 L 861.10 6. Mai 2011
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (20. Kammer) - 20 L 331.10
18. April 2011
20 L 331.10 18. April 2011