In den Fällen des § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 droht das Bundesamt dem Ausländer die Abschiebung in den Staat an, in dem er vor Verfolgung sicher war.
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AsylVfG 1992 § 35 Abschiebungsandrohung bei Unzulässigkeit des Asylantrags
Asylgesetz
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