Das für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 11 Absatz 1 Nummer 6 und Absatz 2 des Atomgesetzes zur Änderung des einheitlichen Begleitscheins dieser Verordnung zu erlassen.
AtAV 2009 § 22 Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente
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