Jede Art der Anwendung der Atomenergie bedarf des Nachweises, daß sie bei zuverlässiger Gewährleistung des Schutzes von Leben und Gesundheit des Menschen sowie des Schutzes der Umwelt zum Nutzen der sozialistischen Gesellschaft erfolgt.
AtStrlSV § 10 Rechtfertigung
Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz
Referenzen
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