Projekte für Gebäude, Räume und Anlagen, in denen ein Einsatz von Strahleneinrichtungen oder ein Verkehr mit radioaktiven Stoffen vorgesehen ist, bedürfen der Zustimmung. Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
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Erläuterung des Arbeitsvorhabens und der Arbeitstechnologie, - 2.
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bauliche Erläuterungen, - 3.
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strahlenschutztechnische und sicherheitstechnische Erläuterungen, - 4.
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Strahlenschutzberechnungen, - 5.
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Angaben über Art, Aktivität oder Menge der radioaktiven Stoffe oder Angaben über Art der Strahleneinrichtungen und deren Betriebsparameter, - 6.
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zeichnerische Unterlagen, wie Lageplan, Grundrisse oder Schnitte, sowie Angaben zur Belüftungs- und Entlüftungsführung, Wasser- und Abwasserführung, über Überwachungseinrichtungen und sonstige Ausrüstungsgegenstände, - 7.
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Nachweis über die Gewährleistung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes.