Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen eines UVP-pflichtigen Vorhabens auf
- 1.
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Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, - 2.
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Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, - 3.
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Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, - 4.
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kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie - 5.
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die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern.