AufenthG 2004 § 49b Inhalt der Fundpapier-Datenbank

Gesetz

In der Datei nach § 49a Abs. 1 werden nur folgende Daten gespeichert:

1.
Angaben zum Inhaber des Fundpapiers:
a)
Familienname, Geburtsname, Vornamen, Schreibweise der Namen nach deutschem Recht,
b)
Geburtsdatum und Geburtsort,
c)
Geschlecht,
d)
Staatsangehörigkeit,
e)
Größe,
f)
Augenfarbe,
g)
Lichtbild,
h)
Fingerabdrücke,
2.
Angaben zum Fundpapier:
a)
Art und Nummer,
b)
ausstellender Staat,
c)
Ausstellungsort und -datum,
d)
Gültigkeitsdauer,
3.
weitere Angaben:
a)
Bezeichnung der einliefernden Stelle,
b)
Angaben zur Aufbewahrung oder Rückgabe,
4.
Ablichtung aller Seiten des Fundpapiers,
5.
Ablichtungen der Nachweise der Rückgabe an den ausstellenden Staat.

Referenzen

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