Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Köln übertragen. Sitz und Bezirk der örtlichen Behörden ändern sich hierdurch nicht.
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AufgÜbertrV OFD Düsseld § 1
Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Düsseldorf
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