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AufgÜbertrV OFD Düsseld § 1

Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Düsseldorf

Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Köln übertragen. Sitz und Bezirk der örtlichen Behörden ändern sich hierdurch nicht.

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