Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

AÜG § 2 Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis

Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung

(1) Die Erlaubnis wird auf schriftlichen Antrag erteilt.

(2) Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden, um sicherzustellen, daß keine Tatsachen eintreten, die nach § 3 die Versagung der Erlaubnis rechtfertigen. Die Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen sind auch nach Erteilung der Erlaubnis zulässig.

(3) Die Erlaubnis kann unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden, wenn eine abschließende Beurteilung des Antrags noch nicht möglich ist.

(4) Die Erlaubnis ist auf ein Jahr zu befristen. Der Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis ist spätestens drei Monate vor Ablauf des Jahres zu stellen. Die Erlaubnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn die Erlaubnisbehörde die Verlängerung nicht vor Ablauf des Jahres ablehnt. Im Fall der Ablehnung gilt die Erlaubnis für die Abwicklung der nach § 1 erlaubt abgeschlossenen Verträge als fortbestehend, jedoch nicht länger als zwölf Monate.

(5) Die Erlaubnis kann unbefristet erteilt werden, wenn der Verleiher drei aufeinanderfolgende Jahre lang nach § 1 erlaubt tätig war. Sie erlischt, wenn der Verleiher von der Erlaubnis drei Jahre lang keinen Gebrauch gemacht hat.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht - 5 UF 75/23
10. April 2024
5 UF 75/23 10. April 2024
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 102 AR 135/23
6. Juli 2023
102 AR 135/23 6. Juli 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 12 UF 129/22
1. Juni 2023
12 UF 129/22 1. Juni 2023
Beschluss vom Unknown court - 101 AR 145/21
11. November 2021
101 AR 145/21 11. November 2021
Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 102/20
31. März 2021
XII ZB 102/20 31. März 2021
Beschluss vom Unknown court (12. Zivilsenat) - XII ZB 102/20
27. Mai 2020
XII ZB 102/20 27. Mai 2020
Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 285/17
20. Juni 2018
XII ZB 285/17 20. Juni 2018
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 1 UF 24/18
19. März 2018
1 UF 24/18 19. März 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 122/16
31. Mai 2017
XII ZB 122/16 31. Mai 2017
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 11 UF 39/17
16. März 2017
11 UF 39/17 16. März 2017