Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.

AuslWBG § 67 Ausschließliche Zuständigkeit

Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten

Die in diesem Gesetz begründeten Zuständigkeiten sind ausschließlich.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von