Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Abschnitt IAllgemeine Grundzüge des BereinigungsverfahrensAuslandsbonds, Begebungsland§ 1Bereinigung der Auslandsbonds§ 2Voraussetzungen der Anerkennung§ 3Feststellungsbescheide§ 4Nebenurkunden§ 5Tilgungsstücke§ 6Anmeldung beim Auslandsbevollmächtigten§ 7Auslandsbevollmächtigte§ 8Auslandsspruchstellen§ 9Anmeldung bei der Prüfstelle§ 10Prüfstellen§ 11Amtliche Liste der anerkannten Auslandsbonds§ 12Sammelanerkennung§ 13Leistungsverbot§ 14Ersatzurkunden§ 15Entzogene Auslandsbonds§ 16Amts- und Rechtshilfe§ 17Entgegennahme von Anmeldungen und Erklärungen§ 18Stichtag§ 19Unterrichtung der Öffentlichkeit§ 20Abschnitt IIAnmeldung bei dem AuslandsbevollmächtigtenAnmeldung, Anmeldefristen§ 21Inhalt der Anmeldung§ 22Vorlage des angemeldeten Auslandsbonds§ 23Beweisführung§ 24Unzuständigkeit des Auslandsbevollmächtigten§ 25Zurücknahme der Anmeldung§ 26Anerkennung des Auslandsbonds§ 27Ablehnung der Anerkennung§ 28Rechtsbehelfe§ 29Antrag auf Überprüfung der Ablehnung§ 30Antrag auf gerichtliche Entscheidung§ 31Wirkung und Durchführung der gerichtlichen Entscheidung§ 32Anrufung eines Gerichts des Begebungslands§ 33Vereinbarte Schiedsgerichte§ 34Gesetzliche Schiedsgerichte§ 35Maßnahmen bei endgültiger Ablehnung§ 36Abschnitt IIIAnmeldung bei der PrüfstelleAnmeldung, Anmeldefristen§ 37Rechtmäßiger Erwerb§ 38Inhalt der Anmeldung§ 39Vorlage des angemeldeten Auslandsbonds§ 40Beweisführung§ 41Unzuständigkeit der Prüfstelle§ 42Zurücknahme der Anmeldung§ 43Anerkennung durch die Prüfstelle§ 44Vorlage an die Kammer für Wertpapierbereinigung§ 45Einspruch des Ausstellers§ 46Verfahren und Entscheidung der Kammer für Wertpapierbereinigung§ 47Durchführung der Entscheidung§ 48Abschnitt IVDoppelanmeldungen§ 49Abschnitt VNicht anerkannte Auslandsbonds, EntschädigungsansprücheKraftlosigkeit nicht anerkannter Auslandsbonds§ 50Nachträgliche Anerkennung§ 51Entschädigungsansprüche für kraftlos gewordene Auslandsbonds§ 52Entschädigungsansprüche aus Feststellungsbescheiden§ 53Entschädigungsansprüche für Tilgungsstücke§ 54Abschnitt VISammelanerkennungAntrag auf Sammelanerkennung§ 55Ermittlungen§ 56Entscheidung über die Sammelanerkennung§ 57Durchführungsvorschriften§ 58Abschnitt VIIFreigabe von SicherheitenVoraussetzungen der Freigabe§ 59Gerichtliche Geltendmachung des Freigabeverlangens§ 60Wirkung der Freigabeentscheidung§ 61Abschnitt VIIIKostenVerfahrenskosten§ 62Erstattung von Aufwendungen§ 63Verwaltungsabgabe§ 64Durchführungsvorschriften§ 65Abschnitt IXErgänzende VorschriftenBindende Wirkung der Entscheidungen§ 66Ausschließliche Zuständigkeit§ 67Pfandrechte und andere Rechte Dritter an Auslandsbonds§ 68Sinngemäß anzuwendende Vorschriften§ 69Zustellungen§ 70Kammern für Wertpapierbereinigung§ 71Entscheidungsbefugnis des Vorsitzenden der Kammer für Wertpapierbereinigung§ 72Mehrheit von Ausstellern§ 73Auslandsbonds des Deutschen Reiches und des ehemaligen Landes Preußen§ 74Ein- und Ausfuhrvorschriften§ 75Durchführungsvorschriften§ 76Mitwirkung des Begebungslands§ 77Abschnitt XSchlußvorschriftenLand Berlin§ 78Inkrafttreten§ 79