Beförderungsauslagen für bis zu zwei Haustiere werden erstattet, soweit diese üblicherweise in der Wohnung gehalten werden. Kosten für Transportbehältnisse, Tierheime, Quarantäne und andere Nebenkosten werden nicht erstattet.
AUV 2012 § 8 Tiere
Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen
Referenzen
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