AUV 2012 § 8 Tiere

Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen

Beförderungsauslagen für bis zu zwei Haustiere werden erstattet, soweit diese üblicherweise in der Wohnung gehalten werden. Kosten für Transportbehältnisse, Tierheime, Quarantäne und andere Nebenkosten werden nicht erstattet.

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