Vordrucke für Rechnungen und Abschläge müssen verständlich sein. Die für die Forderung maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.
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AVBWasserV § 26 Vordrucke für Rechnungen und Abschläge
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (4. Senat) - 4 L 13/23
29. August 2023
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4 L 13/23 | 29. August 2023 |