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AVBWasserV § 26 Vordrucke für Rechnungen und Abschläge

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser

Vordrucke für Rechnungen und Abschläge müssen verständlich sein. Die für die Forderung maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (4. Senat) - 4 L 13/23
29. August 2023
4 L 13/23 29. August 2023