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AwSV § 1 Zweck; Anwendungsbereich

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

(1) Diese Verordnung dient dem Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen zum Umgang mit diesen Stoffen.

(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf

1.
den Umgang mit im Bundesanzeiger veröffentlichten nicht wassergefährdenden Stoffen,
2.
nicht ortsfeste und nicht ortsfest benutzte Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, sowie
3.
Untergrundspeicher nach § 4 Absatz 9 des Bundesberggesetzes.

(3) Diese Verordnung findet auch keine Anwendung auf oberirdische Anlagen mit einem Volumen von nicht mehr als 0,22 Kubikmetern bei flüssigen Stoffen oder mit einer Masse von nicht mehr als 0,2 Tonnen bei gasförmigen und festen Stoffen, wenn sich diese Anlagen außerhalb von Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten befinden. § 62 Absatz 1 und 2 des Wasserhaushaltsgesetzes bleibt unberührt. Anlagen nach Satz 1 bedürfen keiner Eignungsfeststellung nach § 63 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes.

(4) Diese Verordnung findet zudem keine Anwendung, wenn der Umfang der wassergefährdenden Stoffe, sofern mit ihnen neben anderen Sachen in einer Anlage umgegangen wird, während der gesamten Betriebsdauer der Anlage unerheblich ist. Auf Antrag des Betreibers stellt die zuständige Behörde fest, ob die Voraussetzung nach Satz 1 erfüllt ist.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Bayreuth - B 4 S 25.866
22. Oktober 2025
B 4 S 25.866 22. Oktober 2025
Urteil vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 13a N 21.3145
22. Februar 2024
13a N 21.3145 22. Februar 2024
GeB vom Verwaltungsgericht Bayreuth - B 7 K 21.520
7. Juli 2022
B 7 K 21.520 7. Juli 2022
GeB vom Verwaltungsgericht Bayreuth - B 7 K 22.196
7. Juli 2022
B 7 K 22.196 7. Juli 2022
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 10 S 1169/13
12. März 2015
10 S 1169/13 12. März 2015
Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 10 S 473/14
11. Dezember 2014
10 S 473/14 11. Dezember 2014