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AWV 2013 § 8 Genehmigungserfordernisse für die Ausfuhr von Gütern des Teils I der Ausfuhrliste

Außenwirtschaftsverordnung

(1) Die Ausfuhr der folgenden Güter bedarf der Genehmigung:

1.
der in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste genannten Güter und
2.
der in Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste genannten Güter.

(2) Eine Genehmigung nach Absatz 1 Nummer 1 ist nicht erforderlich für die Ausfuhr der folgenden Güter in die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen und Island:

1.
Feuerwaffen im Sinne des § 1 Absatz 4 des Waffengesetzes in Verbindung mit Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2 und Abschnitt 3 der Anlage 1 zum Waffengesetz, soweit das Waffengesetz und die auf Grund des Waffengesetzes erlassenen waffenrechtlichen Verordnungen für diese gelten, einschließlich unwesentlicher Teile und Zubehör,
2.
Munition im Sinne des § 1 Absatz 4 des Waffengesetzes in Verbindung mit Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nummer 1 und 2 der Anlage 1 zum Waffengesetz, soweit sie für Feuerwaffen im Sinne von Nummer 1 bestimmt ist, einschließlich Munitionsteile, und
3.
Wiederladegeräte, soweit sie für die Munition im Sinne der Nummer 2 bestimmt sind.
Satz 1 gilt nicht, wenn dem Ausführer bekannt ist, dass das endgültige Bestimmungsziel der Güter außerhalb der in Satz 1 genannten Staaten und außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union liegt.

(3) Eine Genehmigung nach Absatz 1 Nummer 2 ist nicht erforderlich, wenn nach dem der Ausfuhr zugrunde liegenden Vertrag derartige Güter im Wert von nicht mehr als 5 000 Euro geliefert werden sollen. Die Ausfuhr von Software und Technologie ist abweichend von Satz 1 stets genehmigungspflichtig.

Referenzen

Zitiert von

Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 1626/25
3. Februar 2026
2 BvR 1626/25 3. Februar 2026
Beschluss vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (5. Kammer) - 5 L 833/25.F
28. März 2025
5 L 833/25.F 28. März 2025
Urteil vom Hessischer Verwaltungsgerichtshof (6. Senat) - 6 A 987/22
21. November 2023
6 A 987/22 21. November 2023
Urteil vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (5. Einzelrichter) - 5 K 570/18.F
2. Juni 2021
5 K 570/18.F 2. Juni 2021
Urteil vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (5. Kammer) - 5 K 7970/17.F
5. November 2019
5 K 7970/17.F 5. November 2019
Urteil vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (5. Kammer) - 5 K 9655/17.F
28. Februar 2019
5 K 9655/17.F 28. Februar 2019
Beschluss vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (5. Kammer) - 5 L 2135/14.F
26. August 2014
5 L 2135/14.F 26. August 2014