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AZRG-DV Anlage Daten, die im Register gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungs-/Weitergabeempfänger
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
Hinsichtlich der Datenübermittlung durch die Registerbehörde ist der größtmögliche Umfang der Daten – ohne Nennung gesetzlicher Zweckbestimmungen – angegeben, den die jeweilige Stelle nach dem AZR-Gesetz erhalten darf. Beschränkungen ergeben sich aus den einzelnen Vorschriften des AZR-Gesetzes. Insbesondere ist die Übermittlung der Daten von Unionsbürgern, für die eine Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nicht vorliegt, nur an die mit ausländer- oder asylrechtlichen Aufgaben betrauten Behörden und nur zur Durchführung solcher Aufgaben zulässig. Soweit in Spalte C und Spalte D der Tabelle zu Personenkreis (1) eine Unterteilung der die Daten übermittelnden oder empfangenden Stellen nach römischen Ziffern vorgenommen wurde, dient dies dazu, innerhalb der Zeilen für die Personenkreise (2) und (3) einfacher auf die jeweiligen Stellen zu verweisen. Das Statistische Bundesamt erhält alle Daten ohne Namensbezug. In einer Dienstvorschrift wird geregelt, welche Daten die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der BND und der MAD nach § 20 des AZR-Gesetzes erhalten.
Abschnitt I Allgemeiner Datenbestand
AA1*)B**)CD1Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 1(1)§§ 5, 14 bis 19, 21, 23, 23a, 24a, 25 bis 27 des AZR-GesetzesBezeichnung der Stelle, die Daten übermittelt hat, und deren Geschäftszeichen
I)
– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen – mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden – in der Rechtsverord- nung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundes- polizeibehörde – Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge – ermittlungsführende Polizeibehörden – Staatsanwaltschaften – Gerichte – Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder
II)
– alle übrigen übermit- telnden Stellen
I)
– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizei- lichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – sonstige nicht in Spalte D Nummer I oder II aufgeführte Polizeivollzugsbehörden der Länder – Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes – Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a – deutsche Auslands- vertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren – Auswärtiges Amt, deutsche Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zur Aufgabenerfüllung nach § 21 Absatz 8 des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a – Statistisches Bundesamt
II)
– für die Zuverlässig- keitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – sonstige nicht in Spalte D Nummer I oder II aufgeführte Polizeivollzugsbehörden des Bundes – Staatsanwaltschaften – Vollzugseinrichtungen – Gerichte – Bundesamt für Justiz – Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden – Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes – Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes ohne Angabe des Geschäftszeichens – die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen – alle übrigen öffent- lichen Stellen zu Spalte A Buchstabe a – nichtöffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes – Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz
a)aktenführende Ausländerbehörde(7)b)andere Stellen(7)§ 3 Absatz 4 Nummer 1(2)– wie vorstehend –§ 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 3 des AZR-Gesetzes§§ 5, 14 bis 19, 21, 23, 24a, 25 bis 27 des AZR-GesetzesBezeichnung der Stelle, die Daten übermittelt hat, und deren Geschäftszeichen– nur die zu Personenkreis (1) in Spalte C Nummer I genannten Stellen– wie vorstehend, mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes – – Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18f des AZR-Gesetzes– wie vorstehend –§ 3 Absatz 4 Nummer 1(3)– wie vorstehend –§ 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 3 des AZR-Gesetzes§§ 5, 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, §§ 21, 23, 26 des AZR-GesetzesBezeichnung der Stelle, die Daten übermittelt hat, und deren Geschäftszeichen– nur die zu Personenkreis (1) in Spalte C Nummer I genannten Stellen– nur die zu Personenkreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen– wie vorstehend –
AA1*)B**)CD2Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 2(1)§§ 5, 14 bis 19, 21, 23, 23a, 24a des AZR-GesetzesGeschäftszeichen der Registerbehörde (AZR-Nummer)– Zuspeicherung durch die RegisterbehördeI)– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder – Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes – deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren – Auswärtiges Amt, deutsche Auslandsvertretungen und Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zur Aufgabenerfüllung nach § 21 Absatz 8 des AZR-Gesetzes – Statistisches Bundesamt nach § 23 des AZR-Gesetzes das Geschäftszeichen der Registerbehörde in pseudonymisierter FormII)– Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes – Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes – die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen – alle übrigen öffentlichen Stellen – Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes – Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz§ 3 Absatz 4 Nummer 2(2)§§ 5, 14 bis 19, 21, 24a des AZR-GesetzesGeschäftszeichen der Registerbehörde (AZR-Nummer)– Zuspeicherung durch die Registerbehörde– wie vorstehend, mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes –§ 3 Absatz 4 Nummer 2(3)§§ 5, 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, § 21 des AZR- GesetzesGeschäftszeichen der Registerbehörde (AZR-Nummer)– Zuspeicherung durch die Registerbehörde– nur die zu Personenkreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen§ 3 Absatz 1 Nummer 10§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des AZR-GesetzesGeschäftszeichen des Bundesverwaltungsamtes (BVA-Verfahrensnummer)(1)(5)
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
Ausländerbehörden
AA1*)B**)CD3Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche StellenÜbermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 4(1)§§ 6 und 6a des AZR-Gesetzes§§ 5, 14 bis 19, 21, 23, 23a, 24a, 25, 26 des AZR-GesetzesGrundpersonalien
I)
– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen – Aufnahmeeinrichtungen – mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden – in der Rechtsverord- nung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde – Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge – Polizeivollzugsbehörden der Länder – ermittlungsführende Polizeibehörden – Staatsanwaltschaften – Gerichte – Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder – Registermodernisierungsbehörde
II)
– Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – Zollkriminalamt – sonstige Polizeivoll- zugsbehörden der Länder – Staatsangehörigkeitsbehörden – in Angelegenheiten der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler zuständige Stellen – Bundesnachrichtendienst – Militärischer Ab- schirmdienst – Bundesagentur für Arbeit – Meldebehörden – alle öffentlichen Stellen für die Einstellung von Suchvermerken
I)
–
Ausländerbehörden
–
Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
–
Bundespolizei
–
andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
–
oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
–
sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes
–
Behörden anderer Staaten, über- oder zwischenstaatliche Stellen
–
deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
–
Auswärtiges Amt, deutsche Auslandsvertretungen und Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zur Aufgabenerfüllung nach § 21 Absatz 8 des AZR-Gesetzes
a)Familienname(7)
–
Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe e (nur Monat und Jahr der Geburt) bis i
–
Registermodernisierungsbehörde zur Aufgabenerfüllung nach § 6a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a, c, e bis h
b)Geburtsname(7)
II)
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes
–
die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
–
Meldebehörden
–
Bundeskriminalamt
–
sonstige öffentliche Stellen
–
sonstige nicht in Spalte D Nummer I oder II aufgeführte Polizeivollzugsbehörden des Bundes
c)Vornamen(7)
–
nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
–
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes
–
Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden
–
Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz
d)Schreibweise der Namen nach deutschem Recht(7)e)Geburtsdatum(7)f)Geburtsort, -land und -bezirk(7)g)Geschlechtseintrag(7)h)Doktorgrad(7)i)Staatsangehörigkeiten(7)§ 3 Absatz 4 Nummer 4(2)– wie vorstehend –§ 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 3 des AZR-GesetzesGrundpersonalien– die zu Personenkreis (1) in Spalte C Nummer I genannten Stellen – alle öffentlichen Stellen für die Einstellung von Suchvermerken- wie vorstehend, mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes– wie vorstehend –§ 3 Absatz 4 Nummer 4(3)– wie vorstehend –§ 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 3 des AZR-Gesetzes§§ 5, 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, §§ 21, 23, 26 des AZR-GesetzesGrundpersonalien– nur die zu Personenkreis (1) in Spalte C Nummer I genannten Stellen- nur die zu Personenkreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen– wie vorstehend –
AA1*)B**)CD3aPerso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 2 Nummer 4 bis 11 in Verbindung mit § 2 Absatz 1a und 2 Nummer 1, § 3 Absatz 3a in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3 zu Buchstabe d, e, g und h, § 3 Absatz 3c in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 2 zu Buchstabe i(1)§§ 15, 17, 18a bis 18d, 18f, 23, 24, 24a des AZR-Gesetzesa)begleitende minderjährige Kinder und Jugendliche, Elternteile, Ehegatten und Lebenspartner – Familienname – Vornamen(7)
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
Aufnahmeeinrichtungen
–
die für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden zu Spalte A Buchstabe j bis l
–
Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden zu Spalte A Buchstabe a bis i
–
Polizeivollzugsbehörden der Länder zu Spalte A Buchstabe a bis i
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe a bis i
–
Jugendämter zu Spalte A Buchstabe i
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
Aufnahmeeinrichtungen
–
Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
–
Bundeskriminalamt
–
Landeskriminalämter
–
sonstige Polizeivoll- zugsbehörden des Bundes und der Länder
–
Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge
–
Staatsanwaltschaften
–
Vollzugseinrichtungen
–
Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe a (pseudonymisiertes Geschäftszeichen der Eltern von begleiteten Minderjährigen) und i
–
Zollkriminalamt zu Spalte A Buchstabe d bis k
–
oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
–
für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a, d bis i
–
die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständige Stellen zu Spalte A Buchstabe a, d bis i
–
Träger der Sozialhilfe zu Spalte A Buchstabe a, d bis l
–
für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen zu Spalte A Buchstabe a, d bis l
–
die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden zu Spalte A Buchstabe a, d, e, j bis l
–
Jugendämter zu Spalte A Buchstabe a, d bis l
–
Familienkassen zu Spalte A Buchstabe a
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Aufgabenerfüllung nach § 24a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a, b, d bis i
b)Staat, aus dem die Einreise unmittelbar in das Bundesgebiet erfolgt ist(7)c)Angaben über die Verteilung nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes(7)d)Telefonnummern(7)e)E-Mail-Adressen(7)f)zuständige Aufnahmeeinrichtung(7)g)zuständige Ausländerbehörde(7)h)zuständiges Bundesland(7)i)Jugendamt der vorläufigen Inobhutnahme und endgültig zuständiges Jugendamt(7)j)Durchführung der Gesundheitsuntersuchung nach § 62 Absatz 1 des Asylgesetzes – Ort – Datum Durchführung der Untersuchung auf Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose nach § 36 Absatz 4 oder 5 des Infektionsschutzgesetzes – Ort – Datum(7)k)die Feststellung, dass keine medizinischen Bedenken gegen die Aufnahme in eine Einrichtung der gemeinschaftlichen Unterbringung bestehen(7)l)Durchführung von Impfungen – Art – Ort – Datum(7)
AA1*)B**)CD4Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 5 und 5b(1)§§ 5, 14 bis 19, 21, 23, 23a, 24a des AZR-GesetzesWeitere Personalien
I.
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
Aufnahmeeinrichtungen
–
mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden zu Spalte A Buchstabe a, b, d, f und g
–
in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde zu Spalte A Buchstabe a, b, d, f und g
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
–
ermittlungsführende Polizeibehörden zu Spalte A Buchstabe a, b und d
–
Staatsanwaltschaften zu Spalte A Buchstabe a, b und d
–
Gerichte zu Spalte A Buchstabe a, b und d
–
Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder zu Spalte A Buchstabe a, b und d
–
Registermodernisierungsbehörde
II.
–
Bundeskriminalamt zu Spalte A Buchstabe a, b, d und g
–
Landeskriminalämter zu Spalte A Buchstabe a, b, d und g
–
Zollkriminalamt zu Spalte A Buchstabe a, b, d und g
–
sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder zu Spalte A Buchstabe a, b, d und g
–
Staatsangehörigkeitsbehörden zu Spalte A Buchstabe a, b und d
–
in Angelegenheiten der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler zuständige Stellen zu Spalte A Buchstabe a, b und d
–
Bundesnachrichtendienst zu Spalte A Buchstabe a, b und d
–
Militärischer Abschirmdienst zu Spalte A Buchstabe a, b und d
–
alle öffentlichen Stellen für die Einstellung von Suchvermerken zu Spalte A Buchstabe a, b und d
I.
–
Ausländerbehörden
–
Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
–
Bundespolizei
–
andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
–
oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
–
sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder
–
deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
–
Träger der Deutschen Rentenversicherung zu Spalte A Buchstabe a bis d
–
Registermodernisierungsbehörde zur Aufgabenerfüllung nach § 6a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe c
II.
–
für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
–
Bundeskriminalamt
–
Landeskriminalämter
–
Staatsanwaltschaften
–
Vollzugseinrichtungen
–
Gerichte zu Spalte A Buchstabe a bis d, f und h
–
Bundesamt für Justiz zu Spalte A Buchstabe a bis d
–
Zollkriminalamt zu Spalte A Buchstabe a bis d, f und g
–
Behörden der Zollverwaltung zu Spalte A Buchstabe a bis d, f und g
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a bis g
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a bis d
–
die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis g
–
die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden zu Spalte A Buchstabe a bis d, f und g
–
die Jugendämter zu Spalte A Buchstabe a bis d, f und g
–
die Unterhaltsvorschussstellen zu Spalte A Buchstabe a bis d und f
–
die Familienkassen zu Spalte A Buchstabe a, b, d und f
–
Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis g und i
–
Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden zu Spalte A Buchstabe c
–
Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe e und i
–
alle übrigen öffentlichen Stellen zu Spalte A Buchstabe c
–
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes zu Spalte A Buchstabe a bis d, f und g
–
Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz zu Spalte A Buchstabe a bis d und f
a)abweichende Namensschreibweisen – Familienname – Geburtsname – Vorname(7)b)andere Namen – Genanntname – Künstlername – Ordensname – nicht definierter Name(7)c)frühere Personalien
aa)
frühere Namen
bb)
frühere Geschlechtseinträge
(7)d)Aliaspersonalien – Familienname – Geburtsname – Vornamen – Geburtsdatum – Geburtsort und -bezirk – Geschlechtseintrag – Staatsangehörigkeiten(7)e)Familienstand(7)f)Angaben zum Ausweisdokument – Dokumentenart ● Reisepass ● Identitätskarte (ID Card)/Personalausweis ● Passersatzpapier ● sonstiges Reisedokument – Seriennummer – gültig bis – ausstellender Staat – ausstellende Behörde – aufbewahrende Stelle – geprüft ● durch ● am – Ergebnis der Prüfung ● Vordruck entspricht Vergleichsmaterial, Manipulation nicht festgestellt ● ge-/verfälscht ● nicht abschließend bewertbar – Zuordnung zu ● Grundpersonalien ● Aliaspersonalie Name(7)g)ausländische Personenidentitätsnummer(7)h)letzter Wohnort im Herkunftsland(7)i)freiwillig gemachte Angaben zur Religionszugehörigkeit(7)j)Staatsangehörigkeiten des Ehegatten oder des Lebenspartners(7)§ 3 Absatz 4 Nummer 5(2)– wie vorstehend –– die zu Personenkreis (1) in Spalte C Nummer I genannten Stellen – alle öffentlichen Stellen für die Einstellung von Suchvermerken zu Spalte A Buchstabe a, b und d– wie vorstehend, mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-GesetzesWeitere Personalien– wie vorstehend –§ 3 Absatz 4 Nummer 5(3)– wie vorstehend –– nur die zu Personenkreis (1) in Spalte C Nummer I genannten Stellen§§ 5, 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, §§ 21, 23 des AZR-Gesetzes zur Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Aufgaben:
–
die zu Personenkreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen
–
Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe e und i
Weitere Personalien– wie vorstehend –
AA1*)B**)CD5Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 5a§§ 5, 14 bis 19, 21, 25, 26 des AZR-Gesetzes– Lichtbild(1)(7)– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen – Aufnahmeeinrichtungen – mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden – in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – Zollkriminalamt – sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder – ermittlungsführende Polizeibehörden – Staatsanwaltschaften – Gerichte – Staatsangehörigkeitsbehörden – in Angelegenheiten der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler zuständige Stellen – Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder – Bundesnachrichtendienst – Militärischer Abschirmdienst – alle öffentlichen Stellen für die Einstellung von Suchvermerken– alle öffentlichen Stellen mit Ausnahme des Statistischen Bundesamtes – nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen – Behörden anderer Staaten, über- oder zwischenstaatliche Stellen – Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz
AA1*)B**)CD5aPerso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 2 Nummer 1 und 2 in Verbindung mit § 2 Absatz 1a und 2 Nummer 1, § 3 Absatz 3a in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3 sowie § 3 Absatz 3b in Verbindung mit § 2 Absatz 2a und § 3 Absatz 3c und 3e in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 2 und 3 zu Spalte A Buchstabe a§§ 15, 17, 18a, 18b, 21 des AZR-GesetzesErkennungsdienstliche Daten nach § 16 Absatz 1, § 18 Absatz 5 und § 19 Absatz 2 des Asylgesetzes sowie nach § 49 des Aufenthaltsgesetzes
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
Aufnahmeeinrichtungen
–
Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge
–
Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
–
Polizeivollzugsbe- hörden der Länder
–
Bundeskriminalamt zu Spalte A Buchstabe a die Referenznummer in den Fällen des § 2 Absatz 1a Nummer 2 und 3 und des § 2 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 2a
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
Aufnahmeeinrichtungen
–
Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge
–
Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
–
Bundeskriminalamt
–
Landeskriminalämter
–
sonstige Polizeivoll- zugsbehörden des Bundes und der Länder
–
Staatsanwaltschaften
–
Vollzugseinrichtungen
–
oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
–
Zollkriminalamt
–
die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen zu Spalte A Buchstabe a, Referenznummern
–
Träger der Sozialhilfe zu Spalte A Buchstabe a, Referenznummern
–
Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen zu Spalte A Buchstabe a, Referenznummern
AA1*)B**)CD5bPersonenkreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§§ 6, 6a des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 5c und 5d§§ 14, 15, 16 bis 19, 23, 23a, 24a des AZR-GesetzesAnschrift im Bundesgebiet
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
Meldebehörden
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
Aufnahmeeinrichtungen
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
–
Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
–
Bundeskriminalamt
–
Landeskriminalämter
–
Sonstige Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder
–
Staatsanwaltschaften
–
Vollzugseinrichtungen
–
oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
–
für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
–
Gerichte zu Spalte A Buchstabe a
–
Zollkriminalamt zu Spalte A Buchstabe a
–
Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen zu Spalte A Buchstabe a
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a
a)
gegenwärtige Anschrifteingezogen/aufgenommen am
(5)
b)
frühere Anschriftenausgezogen/entlassen am
(1)
(5)
–
Aufnahmeeinrichtungen zu Spalte A Buchstabe a
–
Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden zu Spalte A Buchstabe a
–
Polizeivollzugsbehörden der Länder zu Spalte A Buchstabe a
–
Abschiebungshafteinrichtungen zu Spalte A Buchstabe a
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe a
–
Registermodernisierungsbehörde
–
die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen zu Spalte A Buchstabe a
–
für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden zu Spalte A Buchstabe a
–
Jugendämter und die Unterhaltsvorschussstellen zu Spalte A Buchstabe a
–
Meldebehörden zu Spalte A Buchstabe a
–
Registermodernisierungsbehörde zur Aufgabenerfüllung nach § 6a des AZR-Gesetzes
–
Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe a
–
Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden
–
sonstige öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a, bei Ausländern nach § 2 Absatz 1a Nummer 2 und 3 sowie bei Ausländern nach § 2 Absatz 1a Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 nur bis zum unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens
–
Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz zu Spalte A Buchstabe a
AA1*)B**)CD6Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 6(1)§§ 5, 14 bis 19, 21, 23, 23a, 24a, 25 bis 27 des AZR-GesetzesZuzug/Fortzug– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis g – Aufnahmeeinrichtungen zu Spalte A Buchstabe a bis g – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe a und c bis g – Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden zu Spalte A Buchstabe a, d und e – Zuspeicherung durch die Registerbehörde zu Spalte A Buchstabe e und h– alle Stellena)Ersteinreise in das Bundesgebiet am(5)b)Zuzug/Zuständigkeitswechsel am(5)c)Zuzug von unbekannt am(5)d)Fortzug ins Ausland am(5)e)Fortzug nach unbekannt am(5)f)verstorben am(5)g)Wiederzuzug aus dem Ausland am(5)h)nicht mehr aufhältig seit(5)§ 3 Absatz 4 Nummer 6(2)– wie vorstehend –Zuzug/Fortzug– wie vorstehend –– wie vorstehend, mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes –– wie vorstehend –§ 3 Absatz 4 Nummer 6(3)– wie vorstehend –§§ 5, 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, §§ 21, 23, 26 des AZR-GesetzesZuzug/Fortzug– wie vorstehend –– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder – Bundesagentur für Arbeit – Behörden anderer Staaten, über- oder zwischenstaatliche Stellen – deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren – Statistisches Bundesamt – Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz– wie vorstehend ohne Buchstabe h –
AA1*)B**)CD6aPersonenkreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 6§ 15 des AZR-GesetzesZur Förderung der freiwilligen Ausreise und Reintegration
–
Übermittlung durch Ausländerbehörden
–
Ausländerbehörden
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
a)
Art der Ausreiseförderung durch
–
Bundesmittel (auch Kofinanzierung durch europäische Mittel)
–
Landes- und/oder Kommunalmittel unter Bundesbeteiligung (auch Kofinanzierung durch europäische Mittel)
–
Landes- und/oder Kommunalmittel ohne Bundesbeteiligung (auch Kofinanzierung durch europäische Mittel)
–
durch sonstige öffentliche Mittel (programmunabhängig; auch [Ko-]Finanzierung durch europäische Mittel)
entschieden amentschieden durchAktenzeichenZielstaat der FördermaßnahmeAusreise am
(1)(5)
–
die mit der Förderung der Ausreisen und der Förderung der Reintegration betrauten öffentlichen Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis b
–
Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden zu Spalte A Buchstabe c
–
oberste Bundes- und Landesbehörden
–
Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden zu Spalte A Buchstabe c
b)
Art der Reintegrationsförderung durch
–
Bundesmittel (auch Kofinanzierung durch europäische Mittel)
–
Landes- und/oder Kommunalmittel unter Bundesbeteiligung (auch Kofinanzierung durch europäische Mittel)
–
Landes- und/oder Kommunalmittel ohne Bundesbeteiligung (auch Kofinanzierung durch europäische Mittel)
–
durch sonstige öffentliche Mittel (programmunabhängig; auch [Ko-]Finanzierung durch europäische Mittel)
(5)
entschieden amentschieden durchAktenzeichenZielstaat der FördermaßnahmeAusreise am
c)
Ausreisenachweis
–
Art
–
Ausreise am
–
Ausreisestaat
–
Zielstaat der Ausreise
(5)
AA1*)B**)CD7Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 6(1)§§ 15, 16, 17, 18, 18a, 18b, 18d, 18g, 19, 21, 23, 24a des AZR-Gesetzes– als Flüchtling im Ausland anerkannt(5)
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
–
Ausländerbehörden
–
Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
–
Bundespolizei
–
andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
–
für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
–
oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
–
Bundeskriminalamt
–
Landeskriminalämter
–
sonstige Polizeivoll- zugsbehörden
–
Staatsanwaltschaften
–
Vollzugseinrichtungen
–
Gerichte
–
Bundesagentur für Arbeit
–
Behörden der Zoll- verwaltung
–
Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen
–
die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
–
Jugendämter und die Unterhaltsvorschussstellen
–
deutsche Auslands- vertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
–
Statistisches Bundes- amt
–
Träger der Deutschen Rentenversicherung
–
Staatsangehörigkeitsbehörden
–
Zollkriminalamt
AA1*)B**)CD7aPerso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 6a in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3a§§ 15, 18a, 18b, 18d, 19 des AZR-GesetzesBezug von existenzsichernden Leistungen
–
Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
–
Träger der Sozialhilfe
–
für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen
–
Jugendämter und die Unterhaltsvorschussstellen
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
–
Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen
–
Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
–
Jugendämter und die Unterhaltsvorschussstellen
–
Staatsangehörigkeitsbehörden
a)für die Erbringung von existenzsichernden Leistungen zuständige Behörde(2)b)Leistungen nach – AsylbLG – SGB II – SGB VIII – SGB XII – UhVorschG (1)(2)c)Leistungsbezug – Beginn – Ende(2)
AA1*)B**)CD8 (Teil I)Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3, 6 und 7 sowie Absatz 3d in Verbindung mit § 2 Absatz 1a Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 (1)§§ 15, 16, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 21, 23, 23a des AZR-GesetzesAsyl
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe a bis f, h bis k, m bis x
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a, g, l, o, p, t bis v, y, z
–
Aufnahmeeinrichtungen zu Spalte A Buchstabe a
–
Bundespolizei zu Spalte A Buchstabe a
–
Polizeivollzugsbehörden der Länder zu Spalte A Buchstabe a
I)
Die Daten zu Spalte A Buchstabe d, f, h, k, n, p und w jeweils Doppelbuchstabe cc und dd werden nur an das Bundeskriminalamt in seiner Funktion als SIRENE-Büro übermittelt.
–
Ausländerbehörden
–
Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
–
Bundespolizei
–
andere mit der poli- zeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
–
oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
–
sonstige Polizeivoll- zugsbehörden der Länder
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes
–
deutsche Auslands- vertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
–
Statistisches Bun- desamt
II)
–
für die Zuverlässig- keitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
–
Bundeskriminalamt
–
Landeskriminalämter
–
sonstige nicht in Spalte D Nummer I oder II aufgeführte Polizeivollzugsbehörden des Bundes
–
Staatsanwaltschaften
–
Vollzugseinrichtungen
–
Gerichte
–
Behörden der Zoll- verwaltung
–
Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe t und u
–
die für die Durch- führung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
–
Jugendämter und die Unterhaltsvorschussstellen
–
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes
a)Asylgesuch geäußert am(5)b)Asylantrag gestellt am(1)c)Asylantrag erneut gestellt am(1)d)Asylantrag abgelehnt am
aa)
zugestellt am
bb)
unanfechtbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
(5)
(7)
(7)e)als Asylberechtigter anerkannt am(1)bestandskräftig seit(1)f)Anerkennung widerrufen/zurückgenommen am
aa)
zugestellt am
bb)
unanfechtbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
(5) (6)
(7)
(7)g)Anerkennung erloschen am(5)h)Asylverfahren eingestellt am
aa)
zugestellt am
bb)
unanfechtbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
(5)
(7)
(7)i)Asylverfahren auf andere Weise erledigt am(6)j)Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 AsylG zuerkannt am(3)bestandskräftig seitk)Flüchtlingseigenschaft widerrufen/zurückgenommen am(3)
aa)
zugestellt am
bb)
unanfechtbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
(5) (6)
(7)
(7)o)Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 AufenthG(3)festgestellt amfür den Zielstaat/die Zielstaaten bestandskräftig seitp)Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 AufenthG widerrufen/zurückgenommen am(3)
aa)
zugestellt am
bb)
unanfechtbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
(5) (6)
(7)
(7)q)Asylantrag vor Einreise gestellt am(1)r)Asylantrag vor Einreise erneut gestellt am(1)s)Asylantrag vor Einreise abgelehnt am(1)t)Aufenthaltsgestattung seit(6)u)Aufenthaltsgestattung erloschen am(6)v)Nummer der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung(7)w)über Überstellung an (Staatsangehörigkeitsschlüssel des Dubliner Vertragsstaats) entschieden am(2)
aa)
zugestellt am
bb)
unanfechtbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
(5) (6)
(7)
(7)x)Überstellung an (Staatsangehörigkeitsschlüssel des Dubliner Vertragsstaats) erfolgt am(5)y)Räumliche Beschränkung nach aa) § 56 Absatz 1 oder Absatz 2 AsylG Bezirk der Ausländerbehörde kraft Gesetzes entstanden am geändert am erlischt am (7)bb) § 59b Absatz 1 AsylG Bezirk der Ausländerbehörde angeordnet am befristet bis(7)z)Wohnsitzauflage nach aa) § 60 Absatz 1 AsylG Ort erteilt am befristet bis (7)bb) § 60 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 AsylG Ort erteilt am befristet bis(7)cc) § 60 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 AsylG Bezirk der Ausländerbehörde erteilt am befristet bis(7)§ 3 Absatz 4 Nummer 3, 6 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 2(2)Asyl– wie vor- stehend –
–
Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe a bis e, g bis j, l bis s
–
Ausländerbehörden zu Spalte A Buchstabe f, q bis s
– wie vorstehend, mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes –– wie vorstehend ohne die Buchstaben a und u bis w sowie d, h, f, k, n und p jeweils ohne Doppelbuchstabe cc und dd –§ 3 Absatz 4 Nummer 3, 6 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 2(3)§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, §§ 21, 23 des AZR-GesetzesAsyl– wie vor- stehend –– wie vorstehend –
–
nur die zu Personen- kreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen
– wie vorstehend ohne die Buchstaben a und u bis w sowie d, h, f, k, n und p jeweils ohne Doppelbuchstabe cc und dd –
AA1*)B**)CD8 (Teil II)Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes) Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 1a Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 und § 3 Absatz 3b in Verbindung mit § 2 Absatz 2a(1)§§ 15, 16, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 21, 23 des AZR-Gesetzesa)Übernahmeersuchen von (Staatsangehörigkeitsschlüssel des Dubliner Vertragsstaats) gestellt am(1)– Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
–
Ausländerbehörden zu Spalte A Buchstabe a bis b, d bis e und g bis h
–
Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes zu Spalte A Buchstabe a bis b und g bis h
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe a bis b, d bis e und g bis h
–
Bundespolizei zu Spalte A Buchstabe a bis b und g bis h
–
andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden zu Spalte A Buchstabe a bis b und g bis h
–
oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vor- schriften als eigener Aufgabe betraut sind zu Spalte A Buch- stabe b
–
sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder zu Spalte A Buchstabe a bis b und g bis h
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR- Gesetzes zu Spalte A Buchstabe b
–
deutsche Auslands- vertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und an- dere öffentliche Stellen im Visaverfahren zu Spalte A Buchstabe a bis b und g bis h
–
Statistisches Bundes- amt zu Spalte A Buch- stabe b
–
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes zu Spalte A Buchstabe b
–
für die Zuverlässigkeits- überprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden zu Spalte A Buchstabe b
–
Bundeskriminalamt zu Spalte A Buchstabe a bis b und g bis h
–
Landeskriminalämter zu Spalte A Buchstabe a bis b und g bis h
–
sonstige Polizeivollzugsbehörden des Bundes zu Spalte A Buchstabe a bis b und g bis h
–
Staatsanwaltschaften zu Spalte A Buch- stabe b
–
Vollzugseinrichtungen
–
Gerichte zu Spalte A Buchstabe b
–
Behörden der Zoll- verwaltung zu Spalte A Buchstabe b
–
Träger der Sozialhilfe und für die Durchfüh- rung des Asylbewerber- leistungsgesetzes zu- ständige Stellen zu Spalte A Buchstabe b
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe b
–
die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen zu Spalte A Buchstabe b
–
Jugendämter und die Unterhaltsvorschussstellen zu Spalte A Buchstabe b
b)Übernahme von (Staatsangehörigkeitsschlüssel des Dubliner Vertragsstaats) entschieden am(2)c)Übernahme von (Staatsangehörigkeitsschlüssel des Dubliner Vertragsstaats) abgelehnt am(2)d)Prüfung Einleitung eines Widerrufs- oder Rücknahmeverfahrens am(6)e)Einleitung eines Widerrufs- oder Rücknahmeverfahrens entschieden am(2)f)Einleitung eines Widerrufs- oder Rücknahmeverfahrens abgelehnt am(2)g)Prüfung der Voraussetzungen einer Aufnahmezusage im Rahmen eines Neuansiedlungsverfahrens, sonstigen humanitären Aufnahmeverfahrens von Drittstaatsangehörigen oder Umverteilungsverfahren von Asylantragstellern nach Artikel 78 Absatz 3 AEUV(1)h)Entscheidung über eine Aufnahmezusage im Rahmen eines Neuansiedlungsverfahrens, sonstigen humanitären Aufnahmeverfahrens von Drittstaatsangehörigen oder Umverteilungsverfahrens von Asylantragstellern nach Artikel 78 Absatz 3 AEUV(2)i)Aufnahmezusage im Rahmen eines Neuansiedlungsverfahrens, sonstigen humanitären Aufnahmeverfahrens von Drittstaatsangehörigen oder Umverteilungsverfahrens von Asylantragstellern nach Artikel 78 Absatz 3 AEUV abgelehnt am(2)
AA1*)B**)CD8aPerso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1a Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1(1)§§ 15, 17, 17a, 18e, 23 des AZR-GesetzesBescheinigung über die Meldung als Asylsuchender gemäß § 63a des Asylgesetzes(7)
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
Aufnahmeeinrichtungen
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
Aufnahmeeinrichtungen
–
Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
–
Polizeivollzugsbehörden der Länder
–
Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge
–
Statistisches Bundesamt
–
Zollkriminalamt
–
Bundeskriminalamt
–
Landeskriminalämter
–
oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
–
für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässig-keitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
–
Meldebehörden
–
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes
a)Ausstellungsdatumb)Gültigkeitsdauer
AA1*)B**)CD8bPerso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1a Nummer 2 und 3(1)§§ 15, 17a, 21, 23 des AZR-Gesetzesa)unerlaubt eingereist(7)
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden
–
Aufnahmeeinrichtungen
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
–
Bundeskriminalamt
–
Landeskriminalämter
–
Zollkriminalamt
–
sonstige Polizeivoll- zugsbehörden der Länder
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
–
Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge
–
Bundespolizei
–
andere mit der polizei- lichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
–
oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
–
Bundeskriminalamt
–
Landeskriminalämter
–
sonstige Polizeivoll- zugsbehörden der Länder
–
Staatsanwaltschaften
–
Vollzugseinrichtungen
–
Statistisches Bundesamt
–
deutsche Auslandsver- tretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
–
für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
–
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes
b)unerlaubt aufhältig seit(7)
AA1*)B**)CD9 (Teil I)Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3, 6 und 7 sowie Absatz 3d in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 2 und 3§§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 18f, 18g, 19, 21, 23, 23a, 24a des AZR-GesetzesAufenthaltsstatus– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen – Aufnahmeeinrichtungen zu Spalte A Buchstabe i – Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden zu Spalte A Buchstabe d und e
I)
Die Daten zu Spalte A Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und dd und Buchstabe c Doppelbuchstabe cc und dd werden nur an das Bundeskriminalamt in seiner Funktion als SIRENE-Büro übermittelt.
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
–
Bundespolizei
–
andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
–
oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes
–
deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
–
Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe a bis k
a)Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit(5)b)Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt amaa)zugestellt am(5)bb)unanfechtbar seit(6)cc)Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)(7)dd)Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat – Strafvorschrift – rechtliche Bezeichnung der Tat – Art und Höhe der Strafe(7)c)Aufenthaltstitelzurückgenommen amaa)zugestellt am(5)bb)unanfechtbar seit(6)cc)Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)(7)dd)Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat – Strafvorschrift – rechtliche Bezeichnung der Tat – Art und Höhe der Strafe(7)widerrufen amaa)zugestellt am(5)bb)unanfechtbar seit(6)cc)Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
(1)(7)
II.
–
für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
–
Bundeskriminalamt
–
Landeskriminalämter
–
sonstige Polizeivollzugsbehörden
–
Staatsanwaltschaften
–
Vollzugseinrichtungen
–
Gerichte
–
Behörden der Zollverwaltung
–
Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen
–
Bundesagentur für Arbeit und die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a bis k
–
Jugendämter und die Unterhaltsvorschussstellen
–
Elterngeldstellen
–
Familienkassen
–
Träger der Deutschen Rentenversicherung
–
Staatsangehörigkeitsbehörden
–
Zollkriminalamt
dd)Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat – Strafvorschrift – rechtliche Bezeichnung der Tat – Art und Höhe der Strafe(7)erloschen am(5)d)Grenzübertrittsbescheinigung ausgestellt am gültig bis ausstellende Behörde(2)e)Anlaufbescheinigung ausgestellt am gültig bis ausstellende Behörde(2)f)Betretenserlaubnis nach § 11 Absatz 8 AufenthG erteilt am für die Dauer von … bis …(2)g)heimatloser Ausländer(6)h)Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt am(1)i)Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG gestellt am(1)j)Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels gestellt am(1)k)Bescheinigung über die Wirkung der Antragstellung (Fiktionsbescheinigung) ausgestellt am gültig bis eingezogen am erloschen am(7)
–
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes
l)Nummer des Aufenthaltstitels(7)§ 3 Absatz 4 Nummer 3, 6 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3 und 4– wie vorstehend –– wie vorstehend –– wie vorstehend, mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes –Aufenthaltsstatus – wie vorstehend Spalte A Buchstabe a, d, h, j bis l sowie b und c jeweils ohne Doppelbuchstabe cc und dd –(2)§ 3 Absatz 4 Nummer 3, 6 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3 und 4– wie vorstehend –– wie vorstehend –§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, §§ 21, 23 des AZR-Gesetzes – nur die zu Personenkreis (1) in Spalte D Ziffer I genannten Stellen –Aufenthaltsstatus – wie vorstehend Spalte A Buchstabe a, h, j bis l sowie b und c jeweils ohne Doppelbuchstabe cc und dd –(3)
AA1*)B**)CD9 (Teil II)PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3, 6 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3§§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 18f, 18g, 19, 21, 23, 23a, 24a des AZR-Gesetzes
a)
Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit über die Zustimmung zur Beschäftigung nach § 39 AufenthG (reguläres Verfahren)
aa)
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeiterteilt ambefristet bisräumlich beschränkt aufArbeitgeberbindung/keine ArbeitgeberbindungWeitere Nebenbestimmungen/keine weiteren Nebenbestimmungen
bb)
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit versagt am
(1)(7)
(5)*
(5)*
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstaben a bis e, f bis j jeweils Doppelbuchstabe aa und Buchstaben k bis q
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstaben f bis j
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
–
Bundespolizei
–
andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
–
oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes
b)
Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit
aa)
Selbständige Tätigkeiterlaubt ambefristet bisweitere Nebenbestimmungen/keine weiteren Nebenbestimmungen
bb)
Beschäftigungerlaubt ambefristet bisräumlich beschränkt aufArbeitgeberbindung/keine Arbeitgeberbindungweitere Nebenbestimmungen/keine weiteren Nebenbestimmungen
(2)*
(2)*
–
deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
–
Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe a bis d
–
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes zu Spalte A Buchstaben e bis q
–
Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
–
Bundeskriminalamt
–
Landeskriminalämter
–
Sonstige Polizeivollzugsbehörden
–
Staatsanwaltschaften
–
Vollzugseinrichtungen
–
Gerichte
–
Behörden der Zollverwaltung
–
Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe e bis j
–
Die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
–
Jugendämter und die Unterhaltsvorschussstellen
–
Elterngeldstellen
–
Familienkassen
–
Träger der Deutschen Rentenversicherung
c)
zustimmungsfreie Beschäftigung bisfestgestellt am
(2)*
d)
zustimmungsfreie Beschäftigung aufgrund Vorbeschäftigungszeiten oder längeren Aufenthaltsfestgestellt am
(2)
e)
Aufenthaltstitel erteilt nach Einreise in das Bundesgebiet mit
aa)
Visum nach § 17 Absatz 1 AufenthGam
bb)
Visum nach § 17 Absatz 2 AufenthGam
cc)
Visum nach § 20 Absatz 1 AufenthGam
dd)
Visum nach § 20 Absatz 2 AufenthGam
(5)*
(5)*
(5)*
(5)*
(5)*
ee)
einem im Verfahren nach § 81a AufenthG erteilten Visumam
(5)*
–
Staatsangehörigkeits- behörden
–
Zollkriminalamt
f)
Einreise und Aufent- halt nach § 16c AufenthG
aa)
Ablehnung am
bb)
Bescheinigungausgestellt amgültig bis
(2) (2)
g)
Einreise und Aufent- halt nach § 19a Absatz 1 AufenthG
aa)
Ablehnung am
bb)
Bescheinigungausgestellt amgültig bis
(2)* (2)*
h)
Einreise und Aufent- halt nach § 18e Absatz 1 AufenthG
aa)
Ablehnung am
bb)
Bescheinigungausgestellt amgültig bis
(2)* (2)*
i)
Einreise und Aufent- halt nach § 30 Absatz 5 AufenthG (Ehegattennachzug zu kurzfristig mobilen Forschern)
aa)
Ablehnung am
bb)
Bescheinigungausgestellt amgültig bis
(2)* (2)*
j)
Einreise und Aufent- halt nach § 32 Absatz 5 AufenthG (Kindesnachzug zu kurzfristig mobilen Forschern)
aa)
Ablehnung am
bb)
Bescheinigungausgestellt amgültig bis
(2)* (2)
k)
Räumliche Beschränkung nach § 12 Absatz 2 Satz 2 AufenthG
(7)
LandOrterteilt ambefristet bisgeändert am
l)
Wohnsitzauflage nach § 12 Absatz 2 Satz 2 AufenthGLandOrterteilt ambefristet bisgeändert am
(7)
m)
Wohnsitzregelung nach
aa)
§ 12a Absatz 1 Satz 1 AufenthGLandkraft Gesetzes entstanden amerlischt am
bb)
§ 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthGOrt oder Landkreiserteilt ambefristet bisgeändert am
cc)
§ 12a Absatz 3 AufenthGOrt oder Landkreiserteilt ambefristet bisgeändert am
dd)
§ 12a Absatz 4 Satz 1 AufenthGOrt, an dem der Wohnsitz nicht genommen werden darferteilt ambefristet bisgeändert am
(7)
(7)
(7)
(7)
n)
Wohnsitzverpflichtung nach§ 24 Absatz 5 Satz 2 AufenthG (auch in Verbindung mit § 23 Absatz 3 und § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG)
(7)
Ortkraft Gesetzes entstanden amerlischt
o)
Wohnsitzverpflichtung nach§ 46 Absatz 1 AufenthGOrterteilt ambefristet bisgeändert am
(7)
p)
Räumliche Beschränkung nach
aa)
§ 61 Absatz 1 Satz 1 AufenthGLandkraft Gesetzes entstanden amerlischt am
bb)
§ 61 Absatz 1a Satz 1 AufenthGBezirkkraft Gesetzes entstanden amerlischt am
cc)
§ 61 Absatz 1c Satz 1 AufenthGLand oder Bezirkerteilt ambefristet bisgeändert am
dd)
§ 61 Absatz 1c Satz 2 AufenthGBezirkerteilt ambefristet bisgeändert am
(7)
(7)
(7)
(7)
q)
Wohnsitzauflage nach§ 61 Absatz 1d Satz 1 AufenthGOrtkraft Gesetzes entstanden amerlischt am
(7)
* In diesen Fällen ist zugleich die Einreise in das Bundesgebiet zu melden, wenn die Einreise im Register noch nicht erfasst ist.
AA1*)B**)CD9aPerso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 9 sowie § 3 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1a Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 und 3§§ 15, 18a, 18b, 23, 24a des AZR-GesetzesDaten zur Durchführung von Integrationsmaßnahmen, zur Aufgabenerfüllung nach den §§ 43 bis 44a des Aufenthaltsgesetzes und zum Zweck der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung (1)
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis i
–
Aufnahmeeinrichtungen zu Spalte A Buchstabe a bis e
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe f bis g und j
–
Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis e und j
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
Aufnahmeeinrichtungen zu Spalte A Buchstabe a bis f Doppelbuchstabe aa Buchstabe g und j
–
Bundespolizei und andere mit der polizei- lichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
–
Bundeskriminalamt
–
Landeskriminalämter
–
sonstige Polizeivoll- zugsbehörden des Bundes und der Länder
–
Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge
–
Bundesagentur für Arbeit
–
Träger der Sozialhilfe
–
für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen
–
die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
–
Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe a bis g und j
–
oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
a)Schulbildung(7)b)Studium(7)c)Ausbildung(7)d)Beruf(7)e)Sprachkenntnisse(7)f)Berechtigung und Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach den §§ 43 bis 44a AufenthG(7)aa) Berechtigung oder Verpflichtungbb) Erteilungszeitpunktcc) Erteilende Stelleg)Teilnahme an einem Integrationskurs nach den §§ 43 bis 44a AufenthG(7)aa) Kursartbb) Kursbeginncc) Kursabschluss nicht erfolgreich erfolgreichh)gemeldete Fehlzeiten(7)i)Hinweis nach § 44a Absatz 3 Satz 1 AufenthG(7)j)Teilnahme an einer Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG(7)
AA1*)B**)CD9b Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen§ 3 Absatz 1 Nummer 3, 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2b§§ 15, 21 Absatz 8 des AZR-GesetzesBeschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG–Vorabzustimmung nach § 81a Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 AufenthG ausgestellt am gültig bis zuständige Auslandsvertretung(1)(2)Ausländerbehördendie Ausländerbehörden, das Auswärtige Amt, deutsche Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
AA1*)B**)CD9cPerso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2c§§ 15, 18, 21 des AZR-GesetzesEntscheidungen der Bundesagentur für Arbeit– Bundesagentur für Arbeit
–
Ausländerbehörden
–
Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
–
Bundeskriminalamt
–
Landeskriminalamt
–
sonstige Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder
–
Behörden der Zollverwaltung
–
Bundesagentur für Arbeit
–
Auswärtiges Amt
–
deutsche Auslandsvertretungen
–
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
a)Zustimmung nach § 36 Absatz 3 BeschV erteilt am befristet bis(2)b)Einvernehmen nach § 15 BschV erteilt am befristet bis(2)c)Vermittlungsbestätigung nach § 14 BeschV erteilt am befristet bis (1)(2)d)Werkvertragsverfahren nach § 29 BeschV erteilt am befristet bis(2)e)Arbeitserlaubnis nach § 4a AufenthG erteilt am befristet bis(2)
AA1*)B**)CD10Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3§§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 18f, 18g, 19, 21, 23, 23a des AZR-GesetzesAufenthaltserlaubnisse/Aufenthaltstitel
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
I)
–
Ausländerbehörden
–
Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
–
Bundespolizei
–
andere mit der poli- zeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
–
oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
–
sonstige Polizei- vollzugsbehörden der Länder
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes
–
deutsche Auslands- vertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
–
Statistisches Bundesamt
II)
–
für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
–
Bundeskriminalamt
–
Landeskriminalämter
–
sonstige nicht in Spalte D Nummer I oder II aufgeführte Polizeivollzugsbehörden des Bundes
–
Staatsanwaltschaften
–
Vollzugseinrichtungen
–
Gerichte
–
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes
–
Behörden der Zoll- verwaltung
–
Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes
–
die für die Durch- führung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
–
Jugendämter und die Unterhaltsvorschussstellen
–
Elterngeldstellen
–
Familienkassen
–
Träger der Deutschen Rentenversicherung
–
Staatsangehörigkeitsbehörden
–
Zollkriminalamt
a)Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung nachaa)§ 16a Absatz 1 AufenthG (betriebliche Berufsausbildung/Weiterbildung)(2)*erteilt ambefristet bisbb)§ 16a Absatz 2 AufenthG (schulische Berufsausbildung)(2)*erteilt ambefristet biscc)§ 16b Absatz 1 AufenthG (Studium)(2)*erteilt ambefristet bisdd)§ 16b Absatz 5 AufenthGaaa)bedingte Zulassung Studium, Zulassung Teilzeitstudium(2)*erteilt ambefristet bisbbb)studienvorbereitender Sprachkurs ohne Zulassung zum Studium(2)*erteilt ambefristet bisccc)studienvorbereitendes Praktikum ohne Zulassung zum Studium(2)*erteilt ambefristet bisee)§ 16b Absatz 7 AufenthG (Studium in einem anderen Mitgliedstaat international Schutzberechtigten)(2)*erteilt ambefristet bisff)§ 16d Absatz 1 AufenthG (Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme)(2)*erteilt ambefristet bisgg)§ 16d Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 AufenthG (Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung)(2)*erteilt ambefristet bishh)§ 16d Absatz 3 AufenthG (Anerkennungspartnerschaft)(2)*erteilt ambefristet bisii)§ 16d Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 AufenthG (Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit bei reglementierten Berufen im Pflege- und Gesundheitsbereich)(2)*erteilt ambefristet bisjj)§ 16d Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 AufenthG (Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit bei sonstigen Berufen)(2)*erteilt ambefristet biskk)§ 16d Absatz 5 AufenthG (Ablegung einer Prüfung)(2)*erteilt ambefristet bisll)§ 16d Absatz 6 AufenthG (Aufenthalt zur Qualifikationsanalyse)(2)*erteilt ambefristet bismm)§ 16e Absatz 1 AufenthG (Studienbezogenes Praktikum EU)(2)*erteilt ambefristet bisnn)§ 16f Absatz 1 AufenthG (Sprachkurse, Schüleraustausch)(2)*erteilt ambefristet bisoo)§ 16f Absatz 2 AufenthG (Schulbesuch, allgemeinbildend)(2)*erteilt ambefristet bispp)§ 16g Absatz 1 AufenthG (Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer, Anspruch)(2)*erteilt ambefristet bisqq)§ 16g Absatz 5 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer, Suche nach weiterem Ausbildungsplatz)(2)*erteilt ambefristet bisrr)§ 16g Absatz 5 Satz 2 AufenthG (Aufenthaltserlaubnis für ausreisepflichtige Ausländer, Arbeitsplatzsuche nach Ausbildungsabschluss)(2)*erteilt ambefristet bisss)§ 16g Absatz 6 AufenthG (Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer, Ermessen)(2)*erteilt ambefristet bistt)§ 16g Absatz 8 AufenthG (Aufenthaltserlaubnis für ausreisepflichtige Ausländer zur Beschäftigung im Anschluss an eine Ausbildung)(2)*erteilt ambefristet bisuu)§ 17 Absatz 1 AufenthG (Ausbildungsplatzsuche)(2)*erteilt ambefristet bisvv)§ 17 Absatz 2 AufenthG (Studienbewerbung)(2)*erteilt ambefristet bisb)Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit nachaa)§ 18a AufenthG (Fachkraft mit Berufsausbildung)(2)*erteilt ambefristet bisbb)§ 18b AufenthG (Fachkraft mit akademischer Ausbildung)(2)*erteilt ambefristet biscc)§ 18d Absatz 1 AufenthG (Forscher)(2)*erteilt ambefristet bisdd)§ 18d Absatz 6 AufenthG (in einem anderen Mitgliedstaat als international Schutzberechtigte anerkannte Forscher)(2)*erteilt ambefristet bisee)§ 18f Absatz 1 AufenthG (mobile Forscher)(2)*erteilt ambefristet bisff)§ 18g AufenthG (Blaue Karte EU)aaa)§ 18g Absatz 1 Satz 1 AufenthG (Regelberufe)(2)*erteilt ambefristet bisbbb)§ 18g Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AufenthG (Mangelberufe)(2)*erteilt ambefristet bisccc)§ 18g Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AufenthG (Berufsanfänger)(2)*erteilt ambefristet bisddd)§ 18g Absatz 2 AufenthG (IT-Spezialisten)(2)*erteilt ambefristet bisgg)§ 18g i. V. m. § 18i AufenthG (Blaue Karte EU mit Voraufenthalt in … [Staatsangehörigkeitsschlüssel des EU-Mitgliedstaates])(2)*erteilt ambefristet bishh)§ 19 Absatz 1 AufenthG (ICT-Karte)(2)*erteilt ambefristet bisii)§ 19b Absatz 1 AufenthG (Mobiler-ICT-Karte)(2)*erteilt ambefristet bisjj)§ 19c Absatz 1 AufenthG (Beschäftigung unabhängig von der Qualifikation nach der Beschäftigungsverordnung)aaa)§ 3 BeschV, Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten(2)*erteilt ambefristet bisbbb)§ 5 Nummer 1 und 2 BeschV, Wissenschaft und Forschung(2)*erteilt ambefristet bisccc)§ 5 Nummer 3 bis 5 BeschV, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung(2)*erteilt ambefristet bisddd)§ 10 Absatz 1 Nummer 1 BeschV, internationaler Personalaustausch(2)*erteilt ambefristet biseee)§ 10 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 BeschV, Auslandsprojekte(2)*erteilt ambefristet bisfff)§ 11 Absatz 1 BeschV, Sprachlehrer(2)*erteilt ambefristet bisggg)§ 11 Absatz 2 BeschV, Spezialitätenköche(2)*erteilt ambefristet bishhh)§ 12 BeschV, Au pair(2)*erteilt ambefristet bisiii)§ 14 Absatz 1 Nummer 1 BeschV, Freiwilligendienst(2)*erteilt ambefristet bisjjj)§ 14 Absatz 1 Nummer 2 BeschV, Beschäftigung aus karitativen Gründen(2)*erteilt ambefristet biskkk)§ 14 Absatz 1a BeschV, Beschäftigung aus religiösen Gründen(2)*erteilt ambefristet bislll)§ 15d BeschV, Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung(2)*erteilt ambefristet bismmm)§ 19 Absatz 2 BeschV, Beschäftigung im Rahmen von Werklieferungsverträgen(2)*erteilt ambefristet bisnnn)§ 21 BeschV, vorübergehende Dienstleistungserbringung(2)*erteilt ambefristet bisooo)§ 22 Nummer 4 BeschV, Berufssportler und -trainer(2)*erteilt ambefristet bisppp)§ 22 Nummer 5 BeschV, eSportler(2)*erteilt ambefristet bisqqq)§ 22a BeschV, Beschäftigung von Pflegehilfskräften(2)*erteilt ambefristet bisrrr)§ 24 Nummer 3 BeschV, Personal auf Binnenschiffen(2)*erteilt ambefristet bissss)§ 24 Nummer 4 BeschV, Besatzungen von Luftfahrzeugen(2)*erteilt ambefristet bisttt)§ 24a BeschV, Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer(2)*erteilt ambefristet bisuuu)§ 25 BeschV, Kultur, Unterhaltung, Gastspiele, Film- und Fernsehproduktionen(2)*erteilt ambefristet bisvvv)§ 26 Absatz 1 BeschV, bestimmte Staatsangehörige(2)*erteilt ambefristet biswww)§ 26 Absatz 2 BeschV, bestimmte Staatsangehörige(2)*erteilt ambefristet bisxxx)§ 29 Absatz 3 BeschV, zwischenstaatliche Vereinbarungen(2)*erteilt ambefristet bisyyy)§ 29 Absatz 5 BeschV, Freihandelsabkommen(2)*erteilt ambefristet biszzz)übrige Beschäftigungssachverhalte der BeschV(2)*erteilt ambefristet biskk)§ 19c Absatz 2 AufenthG (non-formale qualifizierte Beschäftigung in Verbindung mit § 6 BeschV)aaa)§ 6 BeschV, Beschäftigung in ausgewählten Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung(2)*erteilt ambefristet bisbbb)§ 6 Absatz 1 Satz 3 BeschV, Beschäftigung in IT-Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung(2)*erteilt ambefristet bisll)§ 19c Absatz 3 AufenthG (Beschäftigung im öffentlichen Interesse)(2)*erteilt ambefristet bismm)§ 19c Absatz 4 AufenthG (Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn)(2)*erteilt ambefristet bisnn)§ 19d AufenthGaaa)§ 19d Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a AufenthG (Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete mit Berufsausbildung oder inländischem Hochschulabschluss in Deutschland)(2)*erteilt ambefristet bisbbb)§ 19d Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b AufenthG (Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete mit einem ausländischen Hochschulabschluss)(2)*erteilt ambefristet bisccc)§ 19d Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG (Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete, die seit drei Jahren ununterbrochen eine Beschäftigung ausgeübt haben)(2)*erteilt ambefristet bisddd)§ 19d Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 1 AufenthG (Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltserlaubnis nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG)(2)*erteilt ambefristet biseee)§ 19d Absatz 1a AufenthG (Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete im Anschluss an eine Ausbildungsduldung)(2)*erteilt ambefristet bisoo)§ 19e Absatz 1 AufenthG (europäischer Freiwilligendienst)(2)*erteilt ambefristet bispp)§ 20 Absatz 1 Nummer 1 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Studium in Deutschland)(2)*erteilt ambefristet bisqq)§ 20 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit)(2)*erteilt ambefristet bisrr)§ 20 Absatz 1 Nummer 3 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach qualifizierter Berufsausbildung in Deutschland)(2)*erteilt ambefristet bisss)§ 20 Absatz 1 Nummer 4 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder Erteilung der Berufsausübungserlaubnis)(2)*erteilt ambefristet bistt)§ 20 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung im Bundesgebiet)(2)*erteilt ambefristet bisuu)§ 20a AufenthG (Chancenkarte)aaa)§ 20a Absatz 3 (Chancenkarte)(2)*erteilt ambefristet bisbbb)§ 20a Absatz 5 Satz 2 (Chancenkarte Verlängerung)(2)*erteilt ambefristet bisvv)§ 21 Absatz 1 AufenthG (selbständige Tätigkeit – wirtschaftliches Interesse)(2)*erteilt ambefristet bisww)§ 21 Absatz 2 AufenthG (selbständige Tätigkeit – völkerrechtliche Vergünstigung)(2)*erteilt ambefristet bisxx)§ 21 Absatz 2a AufenthG (selbständige Tätigkeit – Absolvent inländischer Hochschule oder vormaliger Forscher)(2)*erteilt ambefristet bisyy)§ 21 Absatz 2b AufenthG (Gründungsstipendium)(2)*erteilt ambefristet biszz)§ 21 Absatz 5 AufenthG (freiberufliche Tätigkeit)(2)*erteilt ambefristet bisc)Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nachaa)§ 22 Satz 1 AufenthG (Aufnahme aus dem Ausland) erteilt am(2)*befristet bisbb)§ 22 Satz 2 AufenthG (Aufnahme durch BMI) erteilt am(2)*befristet biscc)§ 23 Absatz 1 AufenthG (Aufnahme durch Land) erteilt am(2)*befristet bisdd)§ 23 Absatz 2 AufenthG (besondere Fälle) erteilt am(2)*befristet bisee)§ 23 Absatz 4 AufenthG (Resettlement) erteilt am(2)*befristet bisff)§ 23a AufenthG (Härtefallaufnahme durch Länder) erteilt am(2)*gültig abbefristet bisgg)§ 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) erteilt am(1)(2)*befristet bishh)§ 25 Absatz 1 AufenthG (Asylberechtigung) erteilt am(2)*befristet bisii)§ 25 Absatz 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft) erteilt am(2)*befristet bisjj)§ 25 Absatz 2 AufenthG (subsidiärer Schutz) erteilt am(2)*befristet biskk)§ 25 Absatz 3 AufenthG (Abschiebungsverbot) erteilt am(2)*befristet bisll)§ 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG (dringende persönliche oder humanitäre Gründe) erteilt am(2)*befristet bismm)§ 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG (Verlängerung wegen außergewöhnlicher Härte) erteilt am(2)*befristet bisnn)§ 25 Absatz 5 AufenthG (rechtliche oder tatsächliche Gründe) erteilt am(2)*befristet bisoo)§ 25a Absatz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: integrierter Jugendlicher/ Heranwachsender) erteilt am(2)*befristet bispp)§ 25a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: Eltern) erteilt am(2)*befristet bisqq)§ 25a Absatz 2 Satz 2 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: Geschwister) erteilt am(2)*befristet bisrr)§ 25a Absatz 2 Satz 3 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: Ehegatte/Lebenspartner) erteilt am(2)*befristet bisss)§ 25a Absatz 2 Satz 5 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: minderjährige ledige Kinder) erteilt am(2)*befristet bistt)§ 25b Absatz 1 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: integrierter Ausländer) erteilt am(2)*befristet bisuu)§ 25b Absatz 4 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Ehegatte/Lebenspartner) erteilt am(2)*befristet bisvv)§ 25b Absatz 4 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: minderjähriges Kind) erteilt am(2)*befristet bisd)Aufenthalt aus familiären Gründen nachaa)§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen: Ehegatte) erteilt am(2)*befristet bisbb)§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen: Kinder) erteilt am(2)*befristet biscc)§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen: Elternteil) erteilt am(2)*befristet bisdd)§ 28 Absatz 1 Satz 4 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen: Elternteil) erteilt am(2)*befristet bisee)§ 28 Absatz 4 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen: Sonstige) erteilt am(2)*befristet bisff)§ 30 AufenthG (Ehegattennachzug) ohne § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c dritte und vierte Alternative und Nummer 3 Buchstabe g erste Alternative AufenthG(2)*erteilt ambefristet bisgg)§ 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c dritte Alternative AufenthG (Ehegattennachzug zu Asylberechtigtem)(2)*erteilt ambefristet bishh)§ 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c vierte Alternative AufenthG (Ehegattennachzug zu anerkanntem Flüchtling)(2)*erteilt ambefristet bisii)§ 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe g erste Alternative AufenthG (Ehegattennachzug zu einem Inhaber einer Blauen Karte EU)(2)*erteilt ambefristet bisjj)§ 32 Absatz 1 Nummer 1 AufenthG (Kindesnachzug zu einem Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Absatz 1 Satz 3 oder Kapitel 2 Abschnitt 3 oder 4 AufenthG)(2)*erteilt ambefristet biskk)§ 32 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG (Kindesnachzug zu Asylberechtigtem oder anerkanntem Flüchtling)(2)*erteilt ambefristet bisll)§ 32 Absatz 1 Nummer 3 AufenthG (Kindesnachzug zu einem Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 28, 30, 31, 36 oder 36a AufenthG)(2)*erteilt ambefristet bismm)§ 32 Absatz 1 Nummer 4 AufenthG (Kindesnachzug zu einem Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach sonstigen Vorschriften des AufenthG)(2)*erteilt ambefristet bisnn)§ 32 Absatz 1 Nummer 5 erste Alternative AufenthG (Kindesnachzug zu einem Inhaber einer Blauen Karte EU)(2)*erteilt ambefristet bisoo)§ 32 Absatz 1 Nummer 6 AufenthG (Kindesnachzug zu einem Inhaber einer Niederlassungserlaubnis)(2)*erteilt ambefristet bispp)§ 32 Absatz 1 Nummer 7 AufenthG (Kindesnachzug zu einem Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU)(2)*erteilt ambefristet bisqq)§ 32 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Nachzug von Kindern über 16 Jahre zu einem Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis – außer nach § 25 Absatz 1 und 2 AufenthG –, einer Niederlassungserlaubnis – außer nach § 26 Absatz 3 und § 19 AufenthG – oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU) erteilt am(2)*befristet bisrr)§ 32 Absatz 4 AufenthG (Kindesnachzug im Härtefall) erteilt am(2)*befristet bisss)§ 33 AufenthG (Geburt im Bundesgebiet) erteilt am(2)*befristet bistt)§ 36 Absatz 1 AufenthG (Nachzug von Eltern) erteilt am(2)*befristet bisuu)§ 36 Absatz 2 AufenthG (Nachzug sonstiger Familienangehöriger) erteilt am(2)*befristet bisvv)§ 36 Absatz 3 Satz 1 erster Halbsatz AufenthG (Nachzug Eltern zu Inhabern von Erwerbstiteln)(2)*erteilt ambefristet bisww)§ 36 Absatz 3 Satz 1 zweiter Halbsatz AufenthG (Nachzug Schwiegereltern zu Inhabern von Erwerbstiteln)(2)*erteilt ambefristet bisxx)§ 36a Absatz 1 Satz 1 erste Alternative AufenthG (Ehegattennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten)(2)*erteilt ambefristet bisyy)§ 36a Absatz 1 Satz 1 zweite Alternative AufenthG (Kindesnachzug zu subsidiär Schutzberechtigten)(2)*erteilt ambefristet biszz)§ 36a Absatz 1 Satz 2 AufenthG (Elternnachzug zu minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten)(2)*erteilt ambefristet bise)besondere Aufenthaltsrechte nachaa)§ 6 Absatz 3 AufenthG (Nationales Visum)(5)*erteilt ambefristet bisbb)§ 7 Absatz 1 Satz 3 AufenthG (sonstige begründete Fälle) erteilt am(2)*befristet biscc)§ 25 Absatz 4a AufenthG (Aufenthaltsrecht für Ausländer, die Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a des Strafgesetzbuchs wurden) erteilt am(2)*befristet bisdd)§ 25 Absatz 4b AufenthG (Aufenthaltsrecht für Ausländer, die Opfer einer Straftat nach § 10 Absatz 1 oder § 11 Absatz 1 Nummer 3 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder nach § 15a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind) erteilt am(2)*befristet bisee)§ 31 Absatz 1, 2, 4 AufenthG (eigenständiges Ehegattenaufenthaltsrecht) erteilt am(2)*befristet bisff)§ 34 Absatz 2 AufenthG (eigenständiges Aufenthaltsrecht von Kindern) erteilt am(2)*befristet bisgg)§ 37 Absatz 1 AufenthG (Wiederkehr) erteilt am(2)*befristet bishh)§ 37 Absatz 5 AufenthG (Wiederkehr Rentner) erteilt am(2)*befristet bisii)§ 38 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 und 5 AufenthG (ehemaliger Deutscher) erteilt am(2)*befristet bisjj)§ 38a AufenthG (langfristig Aufenthaltsberechtigter in [Staatsangehörigkeitsschlüssel des EU-Mitgliedstaates]) erteilt am(2)*befristet biskk)§ 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltserlaubnis auf Probe) erteilt am(2)*befristet bisll)§ 23 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Absatz 1 Satz 2 AufenthG (Altfallregelung) erteilt am(2)*befristet bismm)§ 23 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Altfallregelung für volljährige Kinder von Geduldeten) erteilt am(2)*befristet bisnn)§ 23 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG (Altfallregelung für unbegleitete Flüchtlinge) erteilt am(2)*befristet bisoo)§ 23 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104b AufenthG (integrierte Kinder von Geduldeten) erteilt am(2)*befristet bispp)§ 104c Absatz 1 Satz 1 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für langjährig geduldete Ausländer)(2)*erteilt ambefristet bisqq)§ 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für Ehegatten/Lebenspartner)(2)*erteilt ambefristet bisrr)§ 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für minderjährige ledige Kinder)(2)*erteilt ambefristet bisss)§ 104c Absatz 2 Satz 2 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für volljährige ledige Kinder)(2)*erteilt ambefristet bistt)Artikel 20 AEUV (Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht sui generis)(2)erteilt ambefristet bisuu)Artikel 20 und 21 AEUV (Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht sui generis eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines Kindes mit Unionsbürgerschaft)(2)erteilt ambefristet bisvv)§ 4 Absatz 2 AufenthG (Assoziationsrecht EWG/Türkei) erteilt am(2)*befristet bis§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3Aufenthaltserlaubnis(2)– wie vorstehend –– wie vorstehend –– wie vorstehend, mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes –
–
wie vorstehend ohne Buchstabe e Doppelbuchstabe tt bis vv –
§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, §§ 21, 23 des AZR-GesetzesAufenthaltserlaubnis
–
wie vorstehend ohne Buchstabe e Doppelbuchstabe tt bis vv –
(3)– wie vorstehend –– wie vorstehend –
–
nur die zu Personen- kreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen
* In diesen Fällen ist zugleich die Einreise in das Bundesgebiet zu melden, wenn die Einreise im Register noch nicht erfasst ist.
AA1*)B**)CD11Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3(1)§§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 18f, 18g, 19, 21, 23, 23a des AZR-GesetzesNiederlassungserlaubnis/unbefristeter Aufenthaltstitel nach– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
I)
– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtun- gen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizei- lichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – sonstige Polizeivoll- zugsbehörden der Länder – Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes – deutsche Auslands- vertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren – Statistisches Bundesamt – sonstige öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis u
II)
– für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – sonstige nicht in Spalte D Nummer I oder II aufgeführte Polizeivollzugsbehörden des Bundes – Staatsanwaltschaften – Vollzugseinrichtungen – Gerichte – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes – Behörden der Zollverwaltung – Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen – Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes – die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen – Jugendämter und die Unterhaltsvorschussstellen – Elterngeldstellen – Familienkassen – Träger der Deutschen Rentenversicherung – Staatsangehörigkeitsbehörden – Zollkriminalamt
a)§ 9 AufenthG (allgemein) erteilt am(2)*b)§ 9a AufenthG (Daueraufenthalt-EU) erteilt am(2)*c)§ 18c Absatz 1 AufenthG (Fachkräfte) erteilt am(2)*d)§ 18c Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Inhaber einer Blauen Karte EU nach 33 Monaten) erteilt am(2)*e)§ 18c Absatz 2 Satz 3 AufenthG (Inhaber einer Blauen Karte EU nach 21 Monaten) erteilt am(2)*f)§ 18c Absatz 3 AufenthG (besonders hochqualifizierte Fachkräfte) erteilt am(2)*g)§ 21 Absatz 4 AufenthG (3 Jahre selbständige Tätigkeit) erteilt am(2)h)§ 23 Absatz 2 AufenthG (besondere Fälle) erteilt am(3)*i)(doppelt) § 23 Absatz 4 AufenthG (Resettlement) erteilt am(2)*j)§ 26 Absatz 3 Satz 1 AufenthG (Asyl/GFK nach 5 Jahren) erteilt am(2)*k)§ 26 Absatz 3 Satz 3 AufenthG (Asyl/GFK nach 3 Jahren) erteilt am(2)*l)§ 26 Absatz 3 Satz 5 in Verbindung mit § 35 AufenthG (Kinder mit Einreise vor Vollendung des 18. Lebensjahres) erteilt am(2)m)§ 26 Absatz 3 Satz 6 in Verbindung mit Satz 1 AufenthG (Resettlement nach 5 Jahren) erteilt am(2)*n)§ 26 Absatz 3 Satz 6 in Verbindung mit Satz 3 AufenthG (Resettlement nach 3 Jahren) erteilt am(2)*o)§ 26 Absatz 4 AufenthG (aus humanitären Gründen nach 5 Jahren) erteilt am(3)p)§ 28 Absatz 2 AufenthG (Familienangehörige von Deutschen) erteilt am(2)*q)§ 31 Absatz 3 AufenthG (eigenständiges Aufenthaltsrecht der ausländischen Ehegatten) erteilt am(2)*r)§ 35 AufenthG (Kinder) erteilt am(2)*s)§ 38 Absatz 1 Nummer 1 AufenthG (ehemalige Deutsche) erteilt am(2)*t)Bescheinigung nach § 51 Absatz 2 Satz 3 AufenthG erteilt am(2)*§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3(2)– wie vorstehend –Niederlassungserlaubnis/unbefristeter Aufenthaltstitel– wie vorstehend –– wie vorstehend, mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes –– wie vorstehend –§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3(3)– wie vorstehend –§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, §§ 21, 23 des AZR-GesetzesNiederlassungserlaubnis/unbefristeter Aufenthaltstitel– wie vorstehend –– nur die zu Personenkreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen
* In diesen Fällen ist zugleich die Einreise in das Bundesgebiet zu melden, wenn die Einreise im Register noch nicht erfasst ist.
AA1*)B**)CD12Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3§§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 18f, 18g, 19, 21, 23, 23a des AZR-GesetzesAufenthaltsrechte nach dem FreizügG/EU bzw. dem Freizügigkeitsabkommen EU/Schweiza)Aufenthaltskarte nach § 5 Absatz 1 FreizügG/EU (Angehörige von EU-/EWR-Bürgern) ausgestellt am gültig bis(1)(2)*
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
I)
–
Ausländerbehörden
–
Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
–
Bundespolizei
–
andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
–
oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
–
sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes
–
deutsche Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
–
Statistisches Bundesamt
II)
–
für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
–
Bundeskriminalamt
–
Landeskriminalämter
–
sonstige nicht in Spalte D Nummer I oder II aufgeführte Polizeivollzugsbehörden des Bundes
–
Staatsanwaltschaften
–
Vollzugseinrichtungen
–
Gerichte
–
Behörden der Zollverwaltung
–
Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes
–
die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
–
Jugendämter und die Unterhaltsvorschussstellen
–
Elterngeldstellen
–
Familienkassen
–
Träger der Deutschen Rentenversicherung
–
Staatsangehörigkeitsbehörden
–
Zollkriminalamt
–
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes
b)Daueraufenthaltskarte nach § 5 Absatz 5 Satz 2 FreizügG/EU (Angehörige von EU-/EWR-Bürgern) ausgestellt am gültig bis(2)*c)Aufenthaltskarte nach § 5 Absatz 7 Satz 1 FreizügG/EU (nahestehende Personen von EU-Bürgern) ausgestellt am gültig bis(2)*d)Daueraufenthaltskarte nach § 5 Absatz 7 Satz 3 FreizügG/EU (nahestehende Personen von EU-Bürgern) ausgestellt am gültig bis(2)*e)Aufenthaltsdokument-GB nach § 16 Absatz 2 Satz 1 FreizügG/EU (britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen nach Artikel 18 Absatz 4 des Austrittsabkommens) ausgestellt am gültig bis(2)*f)Aufenthaltsdokument für Grenzgänger-GB nach § 16 Absatz 3 FreizügG/EU (britische Staatsangehörige nach Teil Zwei Titel II Kapitel 2 des Austrittsabkommens) ausgestellt am gültig bis(2)*g)Dokument nach § 78 Absatz 1 Satz 2 AufenthG (nach dem Abkommen EU/Schweiz freizügigkeitsberechtigte Schweizer Bürger) ausgestellt am ausgestellt am(2)*h)Dokument nach § 78 Absatz 1 Satz 2 AufenthG (Angehörige von nach dem Abkommen EU/Schweiz freizügigkeitsberechtigten Schweizer Bürgern) ausgestellt am gültig bis(2)*§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, §§ 21, 23 des AZR-GesetzesAufenthaltsrechte nach dem FreizügG/EUBescheinigung des Daueraufenthaltsrechts EU-/EWR-Bürger ausgestellt am(3)– wie vorstehend –– wie vorstehend –
–
nur die zu Personenkreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen
* In diesen Fällen ist zugleich die Einreise in das Bundesgebiet zu melden, wenn die Einreise im Register noch nicht erfasst ist.
AA1*)B**)CD13Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 sowie Absatz 3d in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3§§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 18f, 21, 23 des AZR-GesetzesAusweisung– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
I)
Die Daten zu Spalte A Buchstabe a bis f jeweils Doppelbuchstabe bb und cc werden nur an das Bundeskriminalamt in seiner Funktion als SIRENE-Büro übermittelt.– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreiten- den Verkehrs beauf- tragte Behörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vor- schriften als eigener Aufgabe betraut sind – sonstige Polizeivoll- zugsbehörden – Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes – deutsche Auslands- vertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und an- dere öffentliche Stellen im Visaverfahren – Statistisches Bundesamt
II)
– für die Zuverlässig- keitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicher- heitsgesetzes zustän- dige Luftsicherheits- behörden und für die Zuverlässigkeitsüber- prüfung nach § 12b des Atomgesetzes zu- ständige atomrecht- liche Genehmigungs- und Aufsichtsbehör- den – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – Staatsanwaltschaften – Vollzugseinrichtungen – Gerichte – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes – Behörden der Zollverwaltung – Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen – Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes – die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen – Jugendämter und die Unterhaltsvorschussstellen – Elterngeldstellen – Familienkassen – Zollkriminalamt
a)Ausweisungsverfügung erlassen am
aa)
zugestellt am
bb)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
cc)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
Wirkung befristet bis (nach freiwilliger Ausreise) für die Dauer von … Jahren/… Monaten ab Ausreise/Abschiebung sofort vollziehbar seit(2)
(5)
(7)
(7)b)Ausweisungsverfügung erlassen am
aa)
zugestellt am
bb)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
cc)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
Wirkung unbefristet sofort vollziehbar seit(2)
(5)
(7)
(7)c)Ausweisungsverfügung erlassen am
aa)
zugestellt am
bb)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
cc)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
Wirkung befristet bis (nach freiwilliger Ausreise) für die Dauer von … Jahren/… Monaten ab Ausreise/Abschiebung noch nicht vollziehbar(1)(2)
(5)
(7)
(7)d)Ausweisungsverfügung erlassen am
aa)
zugestellt am
bb)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
cc)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
Wirkung unbefristet noch nicht vollziehbar(2)
(5)
(7)
(7)e)Ausweisungsverfügung erlassen am
aa)
zugestellt am
bb)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
cc)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
Wirkung befristet bis (nach freiwilliger Ausreise) für die Dauer von … Jahren/… Monaten ab Ausreise/Abschiebung unanfechtbar seit(2)
(5)
(7)
(7)f)Ausweisungsverfügung erlassen am
aa)
zugestellt am
bb)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
cc)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
Wirkung unbefristet unanfechtbar seit(2)
(5)
(7)
(7)g)bedingte Ausweisungsverfügung gemäß § 53 Absatz 4 Satz 1 AufenthG erlassen am Wirkung noch nicht eingetreten unanfechtbar seit(2)h)§ 2 Absatz 4 FreizügG/EU (Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und Aufenthalt) festgestellt am sofort vollziehbar seit(2)i)§ 2 Absatz 4 FreizügG/EU (Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und Aufenthalt) festgestellt am noch nicht vollziehbar(2)j)§ 2 Absatz 4 FreizügG/EU (Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und Aufenthalt) festgestellt am unanfechtbar seit(2)k)§ 2 Absatz 4 FreizügG/EU (Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und Aufenthalt/Wiedereinreiseverbot) festgestellt am Wirkung befristet bis für die Dauer von … Jahren/… Monaten ab Ausreise/Abschiebung sofort vollziehbar seit(2)l)§ 2 Absatz 4 FreizügG/EU (Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und Aufenthalt/Wiedereinreiseverbot) festgestellt am Wirkung befristet bis für die Dauer von … Jahren/… Monaten ab Ausreise/Abschiebung noch nicht vollziehbar(2)m)§ 2 Absatz 4 FreizügG/EU (Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und Aufenthalt/Wiedereinreiseverbot) festgestellt am Wirkung befristet bis für die Dauer von … Jahren/… Monaten ab Ausreise/Abschiebung unanfechtbar seit(2)n)§ 5 Absatz 4 FreizügG/EU (Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt) festgestellt am unanfechtbar seit(2)o)§ 5 Absatz 4 FreizügG/EU (Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt) festgestellt am sofort vollziehbar seit(2)p)§ 5 Absatz 4 FreizügG/EU (Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt) festgestellt am noch nicht vollziehbar(2)q)§ 6 Absatz 1 FreizügG/EU (Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt) festgestellt am Wirkung befristet bis für die Dauer von … Jahren/… Monaten ab Ausreise/Abschiebung noch nicht vollziehbar(2)r)§ 6 Absatz 1 FreizügG/EU (Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt) festgestellt am Wirkung befristet bis für die Dauer von … Jahren/… Monaten ab Ausreise/Abschiebung sofort vollziehbar seit(2)s)§ 6 Absatz 1 FreizügG/EU (Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt) festgestellt am Wirkung befristet bis für die Dauer von … Jahren/… Monaten ab Ausreise/Abschiebung unanfechtbar seit(2)§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3Ausweisung(2)– wie vorstehend –– wie vorstehend –– wie vorstehend –– wie vorstehend Spalte A Buchstabe h, j, k, m bis r und s –– wie vorstehend Spalte A Buchstabe h bis s –– Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18f des AZR-Gesetzes§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, §§ 21, 23 des AZR-GesetzesAusweisung – wie vorstehend Spalte A Buchstabe i, l, p und q –(3)– wie vorstehend –– wie vorstehend –zur Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Aufgaben: – nur die zu Personen- kreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen
AA1*)B**)CD14Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 sowie Absatz 3d in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3§§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 18f, 21, 23 des AZR-GesetzesAbschiebung (mit Ausnahme der Abschiebung im Sinne des § 71 Absatz 3 Nummer 1a und 1b AufenthG)– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe c und e – mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden zu Spalte A Buchstabe b – in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde zu Spalte A Buchstabe b – Abschiebungshafteinrichtungen zu Spalte A Buchstabe gDie Daten zu Spalte A Buchstabe c bis f jeweils Doppelbuchstabe cc und dd werden nur an das Bundeskriminalamt in seiner Funktion als SIRENE-Büro übermittelt.
– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – sonstige Polizeivollzugsbehörden – Bundesagentur für Arbeit – deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren – für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – Staatsanwaltschaften – Vollzugseinrichtungen – Gerichte – Behörden der Zollverwaltung – Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen – die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen – Jugendämter und die Unterhaltsvorschussstellen – Elterngeldstellen – Familienkassen – Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe a bis i – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes – Zollkriminalamta)Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt am zugestellt am Frist bis(3)b)Ausreisepflicht vollziehbar seitc)
Abschiebung angedroht am
aa)
zugestellt am
bb)
vollziehbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
(5)
(7)
(7)d)
Abschiebung angeordnet am
aa)
zugestellt am
bb)
vollziehbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
(5)
(7)
(7)e)
Abschiebungsanordnung gemäß § 34a AsylG
aa)
erlassen am
bb)
zugestellt am
cc)
vollziehbar seit
dd)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
ee)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
(1)
(5)
(7)
(7)f)
Abschiebungsanordnung gemäß § 58a AufenthG
aa)
erlassen am
bb)
zugestellt am
cc)
vollziehbar seit
dd)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
ee)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
(5)
(7)
(7)g)Freiheitsentziehung nach den §§ 62, 62b, 62c AufenthG oder Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 von … bis … anordnendes Gericht(5)h)
Abschiebung aufgrund Ausweisungvollzogen amWirkung befristet bis
(4)i)Abschiebung vollzogen am Wirkung befristet bis (4)j)Abschiebung vollzogen am Wirkung unbefristet(4)§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3(2)– wie vorstehend –– wie vorstehend –– wie vorstehend –Abschiebung (mit Ausnahme der Abschiebung im Sinne des § 71 Absatz 3 Nummer 1a und 1b AufenthG)– wie vorstehend ohne die Buchstaben e und f sowie c und d jeweils ohne Doppelbuchstabe cc und dd –
AA1*)B**)CD14aPerso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 sowie Absatz 3d in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3(1)§§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 18f, 21, 23 des AZR-GesetzesEinreise- und Aufenthaltsverbot– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe d bis f – mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden zu Spalte A Buchstabe a – in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde zu Spalte A Buchstabe aDie Daten zu Spalte A Buchstabe a bis e jeweils Doppelbuchstabe cc und dd werden nur an das Bundeskriminalamt in seiner Funktion als SIRENE-Büro übermittelt.
– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes – Zollkriminalamta)nach § 11 Absatz 1 und 2 AufenthG wegen Ausweisung, Zurückschiebung, Zurückweisung oder Abschiebung angeordnet am
aa)
zugestellt am
bb)
unanfechtbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
Wirkung befristet bis für die Dauer von … Jahren/… Monaten ab Ausweisung/Zurückschiebung/Abschiebung(2)
(5)
(6)
(7)
(7)b)
nach § 11 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 5b AufenthG wegen Ausweisung, Zurückschiebung oder Abschiebungangeordnet am
aa)
zugestellt am
bb)
unanfechtbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
Wirkung unbefristet
(2)
(5)
(6)
(7)
(7)c)nach § 11 Absatz 6 AufenthG wegen erheblicher und schuldhafter Überschreitung der Frist zur freiwilligen Ausreise angeordnet am
aa)
zugestellt am
bb)
unanfechtbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
Wirkung befristet bis für die Dauer von … Jahren/… Monaten ab Ausreise/Abschiebung(2)
(5)
(6)
(7)
(7)d)nach § 11 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 AufenthG bei bestandskräftig als offensichtlich unbegründet abgelehntem Asylantrag nach § 29a Absatz 1 AsylG angeordnet am
aa)
zugestellt am
bb)
unanfechtbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
Wirkung befristet bis für die Dauer von … Jahren/… Monaten ab Ausreise/Abschiebung(2)
(5)
(6)
(7)
(7)– sonstige Polizeivollzugsbehörden – Bundesagentur für Arbeit – deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren – für die Zuverlässigkeitsüberprüfung zuständige Luftsicherheitsbehörden nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – Staatsanwaltschaften – Vollzugseinrichtungen – Gerichte – Behörden der Zollverwaltung – Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen – die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
– Jugendämter und die Unterhaltsvorschussstellen – Elterngeldstellen – Familienkassen – Statistisches Bundesamte)nach § 11 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 AufenthG nach wiederholt abgelehntem Asylfolge- oder -zweitantrag angeordnet am
aa)
zugestellt am
bb)
unanfechtbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
Wirkung befristet für die Dauer von … Jahren/… Monaten ab Ausreise/Abschiebung(2)
(5)
(6)
(7)
(7)f)nach § 11 Absatz 9 AufenthG wegen Einreise- und Aufenthaltsverbot – Frist des Einreise- und Aufenthaltsverbots durch Wiedereinreise gehemmt am – Für die Dauer von(2)
AA1*)B**)CD15Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3(1)§§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 18f, 21, 23 des AZR-GesetzesEinschränkung/Untersagung der politischen Betätigung– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundespolizeia)politische Betätigung eingeschränkt am Wirkung befristet bis(3)b)politische Betätigung eingeschränkt am Wirkung unbefristet(3)– andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – sonstige Polizeivollzugsbehörden – Bundesagentur für Arbeit – deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren – für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – Staatsanwaltschaften – Vollzugseinrichtungen – Gerichte – Behörden der Zollverwaltung – Bundesagentur für Arbeit – Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen – die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen – Jugendämter und die Unterhaltsvorschussstellen – Elterngeldstellen – Familienkassen – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes – Zollkriminalamtc)politische Betätigung untersagt am Wirkung befristet bis(3)d)politische Betätigung untersagt am Wirkung unbefristet(3)
AA1*)B**)CD16Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3(1)§§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 18f, 21 des AZR-GesetzesÜberwachungsmaßnahmen bei ausgewiesenen Ausländern nach § 56 AufenthG– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizei- lichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – sonstige Polizeivoll- zugsbehörden – Bundesagentur für Arbeit – deutsche Auslands- vertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes
– für die Zuverlässig- keitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – Staatsanwaltschaften – Vollzugseinrichtungen – Gerichte – Behörden der Zollver- waltung – Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen – die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen – Jugendämter und die Unterhaltsvorschussstellen – Elterngeldstellen – Familienkassen – Zollkriminalamt
a)Aufenthalt nach § 56 Absatz 2 AufenthG beschränkt auf Bezirk der Ausländerbehörde …(2)b)abweichende Regelung hinsichtlich der Aufenthaltsbeschränkung nach § 56 Absatz 2 AufenthG angeordnet am(2)c)Verpflichtung hinsichtlich Wohnung nach § 56 Absatz 3 AufenthG angeordnet am(2)d)Kontaktverbot hinsichtlich Personen nach § 56 Absatz 4 AufenthG angeordnet am(2)e)Nutzungsverbot hinsichtlich Kommunikationsmittel nach § 56 Absatz 4 AufenthG angeordnet am(2)
AA1*)B**)CD17PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3§§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 18f, 18g, 19, 21, 23, 23a des AZR-GesetzesDuldung
a)
Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 1 AufenthGerteilt ambefristet biswiderrufen am
(2)
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis p, r und s
–
Aufnahmeeinrichtungen zu Spalte A Buchstabe a bis p, r und s
–
mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörde zu Spalte A Buchstabe q und s
–
Ausländerbehörden
–
Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
–
Bundespolizei
–
andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
–
oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
–
sonstige Polizeivollzugsbehörden
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach den §§ 18 und 18b des AZR-Gesetzes
b)
Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
aa)
wegen fehlender Reisedokumente
bb)
aus medizinischen Gründen
cc)
aufgrund familiärer Bindungen
(1)(2)
dd)
weil konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen
ee)
wegen eines Asylfolgeantrags
ff)
als unbegleiteter Minderjähriger gemäß § 58 Absatz 1a AufenthG
gg)
bei fehlendem, aber erforderlichem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft oder der Zeugenschutzdienststelle nach § 72 Absatz 4 AufenthG
hh)
bei fehlendem Absehen von einer Vollstreckung nach § 456a StPO
ii)
bei stattgegebenem Eilantrag gemäß § 123 VwGO
jj)
bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO
kk)
bei Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 1 bis 5 sowie 7 AufenthG
ll)
aus sonstigen Gründenerteilt ambefristet biswiderrufen amerloschen am
–
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a bis r
–
deutsche Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
–
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes
–
für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
c)
Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthGerteilt ambefristet biswiderrufen am
(2)
–
Bundeskriminalamt
–
Landeskriminalämter
–
Staatsanwaltschaften
–
Vollzugseinrichtungen
–
Gerichte
–
Behörden der Zollverwaltung
–
Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen
d)
Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthGerteilt ambefristet biswiderrufen am
(2)
–
die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
–
Jugendämter und die Unterhaltsvorschussstellen
–
Elterngeldstellen
–
Familienkassen
–
Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe a bis r
–
Staatsangehörigkeitsbehörden
–
Zollkriminalamt
e)
Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60c Absatz 1 AufenthG (Ausbildungsduldung, Anspruch)erteilt ambefristet biswiderrufen amerloschen am
(2)
f)
Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60c Absatz 6 Satz 1 AufenthG (Suche nach weiterem Ausbildungsplatz)erteilt ambefristet bis
(2)
g)
Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60c Absatz 6 Satz 2 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Ausbildungsabschluss)erteilt ambefristet bis
(2)
h)
Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60c Absatz 7 AufenthG (Ausbildungsduldung, Ermessen)erteilt ambefristet biswiderrufen amerloschen am
(2)
i)
Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60d Absatz 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, Beschäftigter)erteilt ambefristet biswiderrufen amerloschen am
(2)
j)
Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60d Absatz 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, Ehegatte/Lebenspartner)erteilt ambefristet biswiderrufen amerloschen am
(2)
k)
Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60d Absatz 2 AufenthG
(2)
(Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, minderjährige ledige Kinder)erteilt ambefristet biswiderrufen amerloschen am
l)
Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60d Absatz 4 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Ermessen, Beschäftigter)erteilt ambefristet biswiderrufen amerloschen am
(2)
m)
Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60d Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Ermessen, Ehegatte/Lebenspartner)erteilt ambefristet biswiderrufen amerloschen am
(2)
n)
Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60d Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 2 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Ermessen, minderjährige ledige Kinder)
(2)
erteilt ambefristet biswiderrufen amerloschen am
o)
Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthGerteilt ambefristet biswiderrufen am
(2)
p)
Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60b Absatz 1 AufenthG (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität)erteilt ambefristet biswiderrufen amerloschen am
(2)
q)
Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2a AufenthGerteilt ambefristet biswiderrufen am
(2)
r)
Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2b AufenthGerteilt ambefristet biswiderrufen am
(2)
s)
Nummer der Bescheinigung
(2)§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3Duldung(2)
–
wie vorstehend –
–
wie vorstehend –
–
wie vorstehend, mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes
–
wie vorstehend –
AA1*)B**)CD18Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3(1)§§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 18f, 21 des AZR-Gesetzes– Ausreiseverbot erlassen am gültig bis(3)– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen – mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörde
I)
– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtun- gen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizei- lichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – sonstige Polizeivoll- zugsbehörden der Länder – Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes – deutsche Auslands- vertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
II)
– für die Zuverlässig- keitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – sonstige nicht in Spalte D Nummer I oder II aufgeführte Polizeivollzugsbehörden des Bundes – Staatsanwaltschaften – Vollzugseinrichtungen – Gerichte – Behörden der Zollver- waltung – Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen – Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes – die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen – Jugendämter und die Unterhaltsvorschussstellen – Elterngeldstellen – Familienkassen – Zollkriminalamt – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes
§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3(2)– wie vorstehend –– Ausreiseverbot erlassen am gültig bis– wie vorstehend –– wie vorstehend –§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3(3)– wie vorstehend –§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, § 21 des AZR-Gesetzes– Ausreiseverbot erlassen am gültig bis– wie vorstehend –zur Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Aufgaben: – nur die zu Personenkreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen
AA1*)B**)CD19 Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3(1)§§ 15, 16, 17, 18, 18a, 18b, 18d, 18f, 21 des AZR-GesetzesPassrechtliche Maßnahmen (Kapitel 2 Abschnitt 1 AufenthV)– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – sonstige Polizeivollzugsbehörden – Staatsanwaltschaften – Vollzugseinrichtungen – Gerichte – Bundesagentur für Arbeit und Behörden der Zollverwaltung – Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen – die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
– Jugendämter und die Unterhaltsvorschussstellen – Elterngeldstellen – Familienkassen – deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren – Statistisches Bundesamt – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes – Zollkriminalamta)Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AufenthV ausgestellt am gültig bis(2)b)Grenzgängerkarte nach § 12 AufenthV ausgestellt am gültig bis(2)c)Reiseausweis für Flüchtlinge nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthV ausgestellt am gültig bis(2)d)Reiseausweis für Staatenlose nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 AufenthV ausgestellt am gültig bis(2)
AA1*)B**)CD20Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 sowie Absatz 3d in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3(1)§§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 18f, 21, 23, 24a des AZR-GesetzesZurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung im Sinne des § 71 Absatz 3 Nummer 1 bis 1b AufenthG– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe e bis h – mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden – in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte BundespolizeibehördeDie Daten zu Spalte A Buchstabe c und d jeweils Doppelbuchstabe cc und dd werden nur an das Bundeskriminalamt in seiner Funktion als SIRENE-Büro übermittelt.
– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – sonstige Polizeivollzugsbehörden – Bundesagentur für Arbeit – deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren – für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – Staatsanwaltschaften – Vollzugseinrichtungen – Gerichte – Behörden der Zollverwaltung – Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen – die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen – Jugendämter und die Unterhaltsvorschussstellen – Elterngeldstellen – Familienkassen – Statistisches Bundesamt – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes – Zollkriminalamta)zurückgewiesen am(4)b)
zurückgewiesen am mit EAV nach § 11 Absatz 1 Satz 2 AufenthG befristet bis
(4)c)Ausreiseaufforderung vom Frist bis
aa)
zugestellt am
bb)
unanfechtbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
(5)
(7)
(7)d)Abschiebung angedroht am
aa)
zugestellt am
bb)
vollziehbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
–
Strafvorschrift
–
rechtliche Bezeichnung der Tat
–
Art und Höhe der Strafe
(5)
(7)
(7)e)zurückgeschoben am Wirkung befristet bis(4)f)zurückgeschoben am Wirkung unbefristet(4)g)abgeschoben am Wirkung befristet bis(4)h)abgeschoben am Wirkung unbefristet(4)§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3(2)Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung im Sinne des § 71 Absatz 3 Nummer 1 bis 1b AufenthG und Hinweis auf Begründungstext– wie vorstehend –– wie vorstehend –– wie vorstehend –– wie vorstehend –
AA1*)B**)CD21Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 4(1)§§ 15, 16, 21, 24a des AZR-GesetzesEinreisebedenken– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a und b – mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden zu Spalte A Buchstabe a und b – in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde zu Spalte A Buchstabe a und b– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren – für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – Bundeskriminalamta)Einreisebedenken seit Wirkung befristet bis(5)b)Einreisebedenken seit Wirkung unbefristet(5)– Landeskriminalämter – sonstige Polizeivollzugsbehörden – Staatsanwaltschaften – Vollzugseinrichtungen – Gerichte
AA1*)B**)CD22Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 5(1)§§ 15, 16, 18, 18a, 18b, 21 des AZR-GesetzesGrenzfahndung– mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden – in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – sonstige Polizeivollzugsbehörden – deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren – für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – Staatsanwaltschaften – Vollzugseinrichtungen – Gerichtea)Ausschreibung zur Zurückweisung(6)b)Ausschreibung zur Zurückweisung Terrorismus(6)– Behörden der Zollverwaltung – Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen – Bundesagentur für Arbeit – die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 5(2)– wie vorstehend –Grenzfahndung– wie vorstehend –– wie vorstehend –– wie vorstehend –
AA1*)B**)CD23Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 6(1)§ 6 des AZR-Gesetzes§§ 15, 16, 17, 18, 21 des AZR-GesetzesAusschreibung zur Festnahme, Aufenthaltsermittlung, Inobhutnahme oder Ingewahrsamnahme
I)
– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe b – mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden – in der Rechtsverord- nung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde – Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe b – Staatsanwaltschaften – Gerichte
II)
– Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – Zollkriminalamt – sonstige Polizeivoll- zugsbehörden der Länder
I)
– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizei- lichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – sonstige Polizeivoll- zugsbehörden der Länder – deutsche Auslands- vertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
a)Ausschreibung zur Festnahme(6)b)Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung(6)c)Ausschreibung zur Inobhutnahme oder Ingewahrsamnahme(6)d)ausschreibende Stelle
II)
– für die Zuverlässig- keitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – sonstige nicht in Spalte D Nummer I oder II aufgeführte Polizeivollzugsbehörden des Bundes – Staatsanwaltschaften – Vollzugseinrichtungen – Gerichte – Zollkriminalamt – Behörden der Zollverwaltung
§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 6(2)– wie vorstehend –§ 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 3 des AZR-GesetzesAusschreibung zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung– die zu Personenkreis (1) in Spalte C Nummer I genannten Stellen – ermittlungsführende Polizeibehörden– wie vorstehend –– wie vorstehend Spalte A Buchstabe a, b und d –§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 6(3)– wie vorstehend –§ 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 3 des AZR-Gesetzes§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, §§ 18, 21 des AZR-GesetzesAusschreibung zur Aufenthaltsermittlung– die zu Personenkreis (1) in Spalte C Nummer I genannten Stellen – ermittlungsführende Polizeibehördenzur Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Aufgaben: – die zu Personenkreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen– wie vorstehend Spalte A Buchstabe b und d –
AA1*)B**)CD24Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 7(1)§§ 15, 16, 17a, 21, 24a des AZR-GesetzesVerdacht auf und Gefährdung durch Straftaten– mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden – in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde – ermittlungsführende Polizeibehörde – Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder – Staatsanwaltschaften– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – sonstige Polizeivollzugsbehörden – Staatsanwaltschaften – Vollzugseinrichtungen – Gerichte – deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzesa)Verdacht auf § 95 Absatz 1 Nummer 8 AufenthG(5)b)Verdacht auf § 30 Absatz 1 oder § 30a Absatz 1 BtMG(5)c)Verdacht auf § 129 StGB(5)d)Verdacht auf § 129a StGB(5)e)Verdacht auf § 129 in Verbindung mit § 129b Absatz 1 StGB(5)f)Verdacht auf § 129a in Verbindung mit § 129b Absatz 1 StGB(5)g)Verdacht auf Straftat mit Terrorismus-Zielsetzung(5)h)Gefährdung durch Straftat mit Terrorismus-Zielsetzung(5)
AA1*)B**)CD24aPerso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 7a(1)§§ 15, 16, 17a, 21, 24a des AZR-Gesetzesa)Verdacht auf Straftat nach § 89a StGB(5)– mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden – in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde – ermittlungsführende Polizeibehörde – Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder – Staatsanwaltschaften– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – sonstige Polizeivollzugsbehörden – Staatsanwaltschaften – Vollzugseinrichtungenb)Verdacht auf Straftat nach § 89b StGB(5)– Gerichte – deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes
AA1*)B**)CD25Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 8(1)§§ 15, 16, 21, 24a des AZR-GesetzesAus- und Durchlieferung– Staatsanwaltschaften bei den Oberlandesgerichten– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – sonstige Polizeivollzugsbehörden – Staatsanwaltschaften – Vollzugseinrichtungen – Gerichte – deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahrena)Ausgeliefert am nach(4)b)Durchgeliefert am nach(4)
AA1*)B**)CD26Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 9(1)§§ 15, 16, 21, 24a des AZR-GesetzesAblehnung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit– Staatsangehörigkeitsbehörden– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – sonstige Polizeivollzugsbehörden – Staatsanwaltschaften – Vollzugseinrichtungen – Gerichte – deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahrena)Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit abgelehnt am(3)b)Antrag auf Feststellung der Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes abgelehnt am(3)
AA1*)B**)CD27Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 10(1)§§ 15, 16, 21, 24a des AZR-GesetzesAussiedlerangelegenheiten– in den Angelegenheiten der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler zuständige Stellen– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – sonstige Polizeivollzugsbehörden – Staatsanwaltschaften – Vollzugseinrichtungen – Gerichte – deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahrena)Feststellung der Aussiedlereigenschaft/Spätaussiedlereigenschaft abgelehnt am(3)b)Feststellung der Aussiedlereigenschaft/Spätaussiedlereigenschaft zurückgenommen am(3)
AA1*)B**)CD28Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 11(1)§§ 15, 16, 21, 24a des AZR-GesetzesVerurteilung wegen Straftaten– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – sonstige Polizeivollzugsbehörden – Staatsanwaltschaften – Vollzugseinrichtungen – Gerichte – deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahrena)Verurteilung nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 AufenthG(5)b)Verurteilung nach § 95 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG(5)
AA1*)B**)CD29Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 12(1)§§ 15, 16, 17a, 21, 24a des AZR-GesetzesSicherheitsrechtliche Befragung– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – sonstige Polizeivollzugsbehörden – Staatsanwaltschaften – Vollzugseinrichtungen – Gerichte – deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzesa)Sicherheitsrechtliche Befragung nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG durchgeführt am(5)b)Bezeichnung der Stelle, die die Befragung durchgeführt hat(5)
AA1*)B**)CD30Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 13(1)§§ 15, 24a des AZR-GesetzesSicherheitsleistung– mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden– Ausländerbehörden – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – sonstige Polizeivollzugsbehördena)Sicherheitsleistung nach § 66 Absatz 3 und 5 in Verbindung mit § 64 Absatz 2 AufenthG abgegeben am(5)*b)Garantieerklärung abgegeben am(5)*c)Stelle, bei der sie vorliegt(5)*
AA1*)B**)CD31Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 14(1)§§ 15, 18a, 18b, 24a des AZR-Gesetzesa)Verpflichtungserklärung nach § 66 Absatz 2 AufenthG abgegeben am(5)*– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen – mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden– Ausländerbehörden – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – sonstige Polizeivollzugsbehörden – Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen zu Spalte A Buchstabe b – die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen zu Spalte A Buchstabe bb)Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG abgegeben am(5)*c)Stelle, bei der sie vorliegt(5)*
AA1*)B**)CD31aPerso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 7(2)/(3)§§ 15, 18f des AZR-Gesetzes– Voraussetzungen des § 6 FreizügG/EU für den Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt gegeben(5)– mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden – in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge– ermittlungsführende Polizeibehörde – Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder– mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
–
Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18f des AZR-Gesetzes
AA1*)B**)CD32Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 4 Absatz 2 Satz 2 des AZR-Gesetzes in Verbindung mit § 51 Absatz 1 und 5 des Bundesmeldegesetzes; § 6 Absatz 2 Nummer 1, 5 und 7 in Verbindung mit § 7 Absatz 4 der AZRG-Durchführungsverordnung)Übermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 4 des AZR-Gesetzes)§ 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, 3, 4 und 6(1)/(2)/ (3)§§ 4, 14 bis 19, 21, 23, 24a, 25, 26 des AZR-Gesetzes – sofern die gesperrten Daten übermittelt werden –– Übermittlungssperre(6)sofern nicht die Registerbehörde selbst entscheidet – die für das Asylverfahren zuständige Organisationseinheit im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Ausländerbehörden – Meldebehörden – Polizeibehörden des Bundes und der Länder als Zeugenschutzdienststellen– alle öffentlichen Stellen – nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen – Behörden anderer Staaten, über- oder zwischenstaatliche Stellen
AA1*)B**)CD33Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche StellenÜbermittlung/Weitergabe an folgende StellenBezeichnung der Daten (§ 5 des AZR-Gesetzes)§ 5 Absatz 1(1)/(2)*§ 5 Absatz 1 des AZR-Gesetzes§ 14 Absatz 2 des AZR-GesetzesSuchvermerk zur Feststellung des Aufenthalts– Suchvermerk von(6)– alle(n) öffentlichen Stellen– alle öffentlichen Stellen (sofern der Suchvermerk nicht gesperrt ist)§ 5 Absatz 2§ 5 Absatz 2 des AZR-Gesetzes – Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder – Bundesnachrichtendienst – Militärischer Abschirmdienst – BundeskriminalamtSuchvermerk zur Feststellung anderer Sachverhalte– Suchvermerk von(6)§ 5 Absatz 1a(3)§ 5 Absatz 1a des AZR-Gesetzes§ 14 Absatz 2, § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 6 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Satz 3, § 18 Absatz 1 Satz 2 des AZR-GesetzesSuchvermerk zur Feststellung des Aufenthalts– Suchvermerk von(6)– mit ausländer- oder asylrechtlichen Aufgaben betraute Behörden– Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – Bundesagentur für Arbeit (jeweils, sofern der Suchvermerk nicht gesperrt ist)
* Zum Personenkreis (2) nicht als Erstmeldung.
AA1*)B**)CD34Perso- nen- kreisZeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 37 Absatz 1 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen (§ 37 Absatz 2 des AZR-Gesetzes in Verbindung mit § 17 Absatz 2 Satz 3 der AZRG-Durchführungs- verordnung)Bezeichnung der Daten (§ 37 Absatz 2 des AZR-Gesetzes)– Sperrvermerk(1)/(2)/ (3)(6)– Zuspeicherung durch die Registerbehörde– alle Stellen
Abschnitt II Visadatei
ABCD35Zeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 30 AZR-Gesetz)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen (§ 32 AZR-Gesetz)Bezeichnung der Daten (§ 29 AZR-Gesetz)§ 29 Absatz 1 Nummer 1– Geschäftszeichen der Registerbehörde (Visadatei-Nummer)(7)
–
Zuspeicherung durch dieRegisterbehörde
Angaben zum Verpflichtungsgeber sowie die Verpflichtungserklärung als Dokument (§ 29 Absatz 1 Nummer 10) werden nur an die Ausländerbehörden, die in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden, die deutschen Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visumverfahren, die Träger der Sozialhilfe, die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen übermittelt. – Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde – andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – sonstige Polizeivollzugsbehörden – Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen – die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen – Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder – Bundesnachrichtendienst – Militärischer Abschirmdienst – Gerichte – Staatsanwaltschaften – Vollzugseinrichtungen – Bundesagentur für Arbeit und Behörden der Zollverwaltung – deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visumverfahren – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes – Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz§ 29 Absatz 1 Nummer 1a– Visumaktenzeichen der Registerbehörde(7)
–
Zuspeicherung durch die Registerbehörde
§ 29 Absatz 1 Nummer 2
–
Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
–
mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden
–
Ausländerbehörden
–
Träger der Sozialhilfe zu Spalte A zu § 29 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe f Doppelbuchstabe ff und Buchstabe g Doppelbuchstabe cc
–
die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen zu Spalte A zu § 29 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe f Doppelbuchstabe ff und Buchstabe g Doppelbuchstabe cc
–
die Jugendämter zu Spalte A zu § 29 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe f Doppelbuchstabe ff und Buchstabe g Doppelbuchstabe cc
–
die Unterhaltsvorschussstellen zu Spalte A zu § 29 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe f Doppelbuchstabe ff und Buchstabe g Doppelbuchstabe cc
–
für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen zu Spalte A zu § 29 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe f Doppelbuchstabe ff und Buchstabe g Doppelbuchstabe cc
Visa erteilende Behördea)Auslandsvertretung oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten(7)b)mit der polizeilichen Kontrolle des grenz- überschreitenden Verkehrs betraute Behörden(7)§ 29 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 4 und 5Grundpersonaliena)Familienname(7)b)Geburtsname(7)c)Vornamen(7)d)Schreibweise der Namen nach deutschem Recht(7)e)Geburtsdatum(7)f)Geburtsort, und -land, -bezirk(7)g)Geschlechtseintrag(7)h)Doktorgrad(7)i)Weitere Personalien gemäß Abschnitt I Nummer 4 Spalte A(7)j)Staatsangehörigkeiten(7)§ 29 Absatz 1 Nummer 4– Lichtbild(7)§ 29 Absatz 1 Nummer 5– Datum der Datenübermittlung des Antrags(7)§ 29 Absatz 1 Nummer 6Entscheidung über den Antrag und das erteilte Visuma)Visum erteilt(2)b)Antrag abgelehnt(2)c)Rücknahme des Antrags(5)d)Erledigung des Antrags auf sonstige Weise(5)e)die Annullierung des Visums(2)f)Aufhebung des Visums(2)g)Rücknahme des Visums(2)h)Widerruf des Visums(2)§ 29 Absatz 1 Nummer 7Weitere Datena)Datum der Entscheidung(7)b)Datum der Übermittlung der Entscheidung(7)§ 29 Absatz 1 Nummer 8Angaben zum Visuma)Art des Visums(7)b)Nummer des Visums(7)c)Geltungsdauer des Visums(7)§ 29 Absatz 1 Nummer 9– die im Visumverfahren beteiligte Ausländer- behörde(7)§ 29 Absatz 1 Nummer 10Verpflichtungserklärunga)Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG abgegeben am(7)b)Verpflichtungserklärung nach § 66 Absatz 2 AufenthG abgegeben am(7)c)Verpflichtungserklärung nach § 66 Absatz 2 AufenthG und § 68 Absatz 1 AufenthG abgegeben am(7)d)Stelle, bei der sie vorliegt zu Buchstabe a bis c(7)e)Dokument zu Buchstabe a bis c(7)f)Verpflichtungsgeber (natürliche Person) zu Buchstabe a bis c(7)
aa)
Familienname
bb)
Vornamen
cc)
Geburtsdatum
dd)
Geburtsort
ee)
Anschrift im Bundesgebiet
ff)
erfolglose Inanspruchnahme nach Aufwendung öffentlicher Mittel
g)Verpflichtungsgeber (juristische Person) zu Buchstabe a bis c(7)
aa)
Name
bb)
Anschrift im Bundesgebiet
cc)
erfolglose Inanspruchnahme nach Aufwendung öffentlicher Mittel
§ 29 Absatz 1 Nummer 11Ge- oder verfälschte Dokumentea)Vorlage ge- oder verfälschter Dokumente im Visaverfahren(7)b)Art des Dokuments(7)c)Nummer des Dokuments(7)d)Geltungsdauer des Dokuments(7)e)Im Dokument enthaltene Angaben über Aussteller(7)§ 29 Absatz 1 Nummer 12Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit über die Zustimmung zur Beschäftigung/Fest- stellung zustimmungsfreier Beschäftigung nach § 39 AufenthG (reguläres Verfahren)a)Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt am befristet bis räumlich beschränkt auf weitere Nebenbestimmungen/keine weiteren Nebenbestimmungen Arbeitgeberbindung/keine Arbeitgeberbindung(7)b)Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt am unbefristet räumlich beschränkt auf weitere Nebenbestimmungen/keine weiteren Nebenbestimmungen Arbeitgeberbindung/keine Arbeitgeberbindung(7)c)Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit versagt am(7)d)Zustimmungsfreie Beschäftigung bis festgestellt am(7)§ 29 Absatz 2Angaben zum Passa)Passart(7)b)Passnummer(7)c)ausstellender Staat(7)
ABCD36 Bezeichnung der Daten (§ 37 Abs. 2 AZR-Gesetz)Zeitpunkt der Über- mittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 37 Abs. 1 AZR-Gesetz)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen (§ 37 Abs. 2 AZR-Gesetz i. V. m. § 17 Abs. 2 Satz 3 AZRG-DV)§ 37 Abs. 2 Satz 1– Sperrvermerk(6)– Zuspeicherung durch die Registerbehörde– alle Stellen
Abschnitt III Dokumentenablage
AB**)CD37Zeitpunkt der Über- mittlungÜbermittelnde StellenÜbermittlung an folgende Stellen (§ 10 Absatz 1a, § 10 Absatz 6 des AZR-Gesetzes)Bezeichnung der Sachverhalte, zu denen Dokumente zu übermitteln sind (§ 6 Absatz 5 des AZR-Gesetzes)
a)
Tenor der Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie der gerichtlichen Entscheidungen in asylrechtlichen Verfahren, mit denen ein Schutzstatus nach dem Asylgesetz zuerkannt oder ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder 7 AufenthG festgestellt oder jeder dieser Schutzstatus ohne eine Rückkehrentscheidung abgelehnt wird, zu Tabelle 8 (Teil I) im Abschnitt I
b)
Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die mit einer Rückkehrentscheidung oder Entscheidung zu einem Einreise- und Aufenthaltsverbot einhergehen oder entsprechende gerichtliche Entscheidungen in einem asylrechtlichen Verfahren zu den Tabellen 14, 14a im Abschnitt I
c)
aufenthaltsrechtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Ausweisung, Abschiebung, Zurückweisung oder Zurückschiebung zu den Tabellen 13, 14, 14a, 16, 20 im Abschnitt I
d)
Einschränkung oder Untersagung der politischen Betätigung zu Tabelle 15 im Abschnitt I
e)
Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach dem FreizügG/EU zu Tabellen 13 und 16 im Abschnitt I
f)
Einreisebedenken zu Tabelle 21 im Abschnitt I
g)
Ausweis- oder Identifikationsdokumente zu Tabelle 4 im Abschnitt I
h)
Information nach § 81a Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 AufenthG zu Tabelle 9b im Abschnitt I, insbesondere:
–
Vorabzustimmung der Ausländerbehörde
–
Urkunde über die erfolgreich abgeschlossene Berufs- oder Hochschulausbildung
–
Heiratsurkunde und/oder Geburtsurkunden von Kindern bei Familiennachzug nach § 81a Absatz 4 AufenthG
–
Namensänderungsurkunden und Sprachzertifikate
i)
Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit im Sinne des § 2 Absatz 2c des AZR-Gesetzes zu Tabelle 9c im Abschnitt I
–
Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit
–
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
–
arbeitsvertragliche Vereinbarungen
Siehe § 6 der AZRG-DV
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
Aufnahmeeinrichtungen
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
–
mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden
–
in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde
–
Bundesagentur für Arbeit
Dokumente zu Spalte A Buchstabe b werden nur an die Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden sowie an sonstige Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder übermittelt.
–
Ausländerbehörden
–
Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
–
Bundespolizei
–
andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
–
oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
–
Bundeskriminalamt
–
Landeskriminalämter
–
sonstige Polizeivollzugsbehörden
–
Staatsanwaltschaften
–
Vollzugseinrichtungen
–
Gerichte
–
Bundesagentur für Arbeit
–
Behörden der Zollverwaltung
–
Träger der Sozialhilfe
–
für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen
–
die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
–
deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
–
Zollkriminalamt zu Spalte A Buchstabe c, d, e, und g
–
die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu Spalte A Buchstabe a, c bis e und g
mit ausländer- oder asylrechtlichen Aufgaben betraute Behörden nur zur Durchführung solcher Aufgaben
*)
Es bedeuten:
(1) =
Ausländer, die keine Unionsbürger sind,
(2) =
Unionsbürger, bei denen eine Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlusts des Freizügigkeitsrechts vorliegt,
(3) =
Unionsbürger, bei denen eine Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nicht vorliegt.
Die Angaben in Spalte B gelten jeweils für den einzelnen in Spalte A genannten Speichersachverhalt. Die Angaben in Spalte A1 gelten jeweils für die gesamte Tabellenzeile.
**)
Es bedeuten:
(1) =
wenn der Antrag gestellt ist,
(2) =
wenn die Entscheidung ergangen ist,
(3) =
wenn die Entscheidung vollziehbar ist,
(4) =
wenn die Entscheidung vollzogen ist,
(5) =
wenn die Tatsache zur Kenntnis gelangt ist,
(6) =
wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen,
(7) =
wenn ein Anlass oder eine Entscheidung nach (1) bis (6) die Datenübermittlung notwendig macht.