Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Umsetzen von Hygienevorschriften, - 6.
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Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechniken, - 7.
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Vorbereiten von Arbeitsabläufen; Arbeiten im Team, - 8.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, - 9.
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Kundenberatung und Verkauf, - 10.
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Handhaben von Anlagen, Maschinen und Geräten, - 11.
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Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln, Verpackungsmaterialien und Betriebsmitteln, - 12.
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Herstellen von Weizenbrot und Weizenkleingebäck, - 13.
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Herstellen von Brot und Kleingebäck, - 14.
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Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen, - 15.
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Herstellen und Weiterverarbeiten von Massen, - 16.
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Herstellen und Verarbeiten von Überzügen, Füllungen und Cremes, - 17.
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Herstellen von Partykleingebäck, - 18.
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Herstellen von Süßspeisen, - 19.
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Entwerfen und Herstellen von Torten und Desserts, - 20.
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Herstellen von Backwarensnacks, - 21.
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Herstellen von kleinen Gerichten unter Verwendung frischer Rohstoffe.