Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
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Aufrechterhalten der Betriebssicherheit, - 6.
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Beaufsichtigen des Badebetriebes, - 7.
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Betreuen von Besuchern, - 8.
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Schwimmen, - 9.
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Einleiten und Ausüben von Wasserrettungsmaßnahmen, - 10.
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Durchführen von Erster Hilfe und Wiederbelebungsmaßnahmen, - 11.
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Messen physikalischer und chemischer Größen sowie Bestimmen von Stoffkonstanten, - 12.
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Kontrollieren und Sichern des technischen Betriebsablaufes, - 13.
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Pflegen und Warten bäder- und freizeittechnischer Einrichtungen, - 14.
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Durchführen von Verwaltungsarbeiten im Bad, - 15.
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Öffentlichkeitsarbeit.