BäderFAngAusbV § 5 Ausbildungsplan

Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von