(1) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
(2) Der Vorstand erläßt nach Beschlußfassung durch den Verwaltungsrat eine Allgemeine Geschäftsordnung für die Anstalt.
(1) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
(2) Der Vorstand erläßt nach Beschlußfassung durch den Verwaltungsrat eine Allgemeine Geschäftsordnung für die Anstalt.
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