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BAPostSa § 42 Inkrafttreten

Satzung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (Anlage des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost)

Diese Satzung tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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