Diese Satzung tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
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BAPostSa § 42 Inkrafttreten
Satzung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (Anlage des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost)
Referenzen
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