(1) Organe der Anstalt sind:
- 1.
-
der Vorstand; - 2.
-
der Verwaltungsrat.
(2) Die Organe besitzen die ihnen durch das Bundesanstalt Post-Gesetz und diese Satzung zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse.
(1) Organe der Anstalt sind:
(2) Die Organe besitzen die ihnen durch das Bundesanstalt Post-Gesetz und diese Satzung zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.