BArtSchV 2005 Anlage 4 (zu § 6 Abs. 1 Satz 2)

Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 289

Lfd. Nummer Eingangstag Bezeichnung der im Bestand vorhandenen oder übernommenen Tiere oder Pflanzen nach Art, Zahl, ggf. Kennzeichen und ggf. Bezeichnung der artenschutzrechtlich zum Besitz berechtigenden Dokumente Name und genaue Anschrift des Einlieferers oder der sonstigen Bezugsquellen Abgangstag Name und genaue Anschrift des Empfängers oder Art des sonstigen Abganges

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