Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BaubetrV 1980 § 2 Ausgeschlossene Betriebe

Verordnung über die Betriebe des Baugewerbes, in denen die ganzjährige Beschäftigung zu fördern ist

Nicht als förderfähige Betriebe im Sinne des § 1 Abs. 1 anzusehen sind Betriebe

1.
des Bauten- und Eisenschutzgewerbes;
2.
des Betonwaren und Terrazzowaren herstellenden Gewerbes, soweit nicht in Betriebsabteilungen nach deren Zweckbestimmung überwiegend Bauleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1 und 2 ausgeführt werden;
3.
der Fassadenreinigung;
4.
der Fußboden- und Parkettlegerei;
5.
des Glaserhandwerks;
6.
des Installationsgewerbes, insbesondere der Klempnerei, des Klimaanlagenbaues, der Gas-, Wasser-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallation, sowie des Blitzschutz- und Erdungsanlagenbaus;
7.
des Maler- und Lackiererhandwerks, soweit nicht überwiegend Bauleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1 und 2 ausgeführt werden;
8.
der Naturstein- und Naturwerksteinindustrie und des Steinmetzhandwerks;
9.
der Naßbaggerei;
10.
des Kachelofen- und Luftheizungsbaues;
11.
der Säurebauindustrie;
12.
des Schreinerhandwerks sowie der holzbe- und -verarbeitenden Industrie einschließlich der Holzfertigbauindustrie, soweit nicht überwiegend Fertigbau-, Dämm- (Isolier-), Trockenbau- und Montagebauarbeiten oder Zimmerarbeiten ausgeführt werden;
13.
des reinen Stahl-, Eisen-, Metall- und Leichtmetallbaus sowie des Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbaus;
14.
und Betriebe, die Betonentladegeräte gewerblich zur Verfügung stellen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (2. Senat) - L 2 AL 22/23 B ER
6. November 2023
L 2 AL 22/23 B ER 6. November 2023
Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (18. Senat) - L 18 AL 72/20
21. Juni 2023
L 18 AL 72/20 21. Juni 2023
Beschluss vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 ABR 33/15
21. September 2016
10 ABR 33/15 21. September 2016
Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 AL 205/11
23. April 2015
L 16 AL 205/11 23. April 2015