Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, - 4.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
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Arbeitsplanung, - 6.
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Einrichten und Sichern von Baustellen, Arbeits- und Schutzgerüsten, - 7.
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Verarbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen, - 8.
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Arbeiten in der Bautechnik, - 9.
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Handhaben von Vermessungsgeräten, - 10.
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Be- und Verarbeiten von Metallen und Kunststoffen, - 11.
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Handhaben von Bauteilen, Baugruppen und Systemen von Baugeräten, - 12.
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Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen von Baugeräten, - 13.
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Warten von Baugeräten, Verwenden von Kraft- und Schmierstoffen sowie von Hydraulikölen, - 14.
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Feststellen von Störungen sowie Einleiten von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung an Baugeräten, - 15.
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Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen.